: Kommerz ist unzulässig
Strand-gebühr
Sonnenbäder und Spaziergänge an Norddeutschlands Stränden dürfen nicht grundsätzlich gebührenpflichtig sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch in letzter Instanz entschieden. Strandgebühren seien höchstens dort zu rechtfertigen, wo die Kommunen den Gästen einen Mehrwert bieten: Meeresstrände allein jedoch haben umsonst zu sein.
Mit diesem Urteil haben zwei Einwohner der ostfriesischen Gemeinde Wangerland Recht bekommen, die nicht einsehen wollten, warum sie für einen Strandgang Eintritt zahlen sollten. Denn die kommunale Touristik-GmbH der Gemeinde verlangt von Tagesgästen ein Eintrittsgeld von drei Euro für das Betreten zweier von ihr gepflegter und eingezäunter Strände. Nach Niederlagen in den unteren Instanzen setzten sich die beiden Kläger jetzt vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht durch. „Die großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig“, urteilte der 10. Senat.
Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten Küstenabschnitt eine Eintrittsgebühr zu erheben, argumentierten die Richter. Das sei nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen etwa Kioske, Umkleidekabinen und Toiletten für eine höhere Badequalität sorgten. Strände ohne besondere Pflege hingegen müssten kostenlos sein.
Wangerlands Bürgermeister Björn Mühlena (SPD) will deshalb künftig nur noch dort, wo es Gastronomie, Sanitäranlagen und Strandkörbe gibt, weiterhin Eintritt verlangen. Der Rest solle frei zugänglicher Naturstrand werden, den die Gemeinde nicht mehr von Müll und Hundekot befreien werde, so Mühlena: „Wir werden uns auf die Bereiche zurückziehen, die wir bewirtschaften können.“
Wie andere Badeorte im Norden mit dem Urteil umgehen, ist noch unklar. Zur nächsten Saison indes sind weniger Bezahlschranken am Strand zu erwarten. smv
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