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Kommentar Eine Chance beim Los hilft nicht

Die einmalige Loschance bei der Vergabe von Oberschulplätzen ist nicht gerecht, sondern eine Farce.

Wochenlang hat sie das Blut fast aller an der Debatte um die geplante Schulstrukturreform Beteiligten hochkochen lassen: Die Schulplatzlotterie, mit der Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) zukünftig Plätze an besonders begehrten Oberschulen verteilen will.

Nun zeigt der Gesetzentwurf der Senatsbildungsverwaltung zur Umsetzung der Schulstrukturreform, was sich die Planer dort unter dem Losverfahren wirklich vorstellen. Und das ist ernüchternd. Denn der Gerechtigkeitsgedanke, stärkstes Argument für das Losverfahren, verkommt bei dieser Version des Losverfahrens zur Farce.

Denn so wie es der Entwurf vorsieht, ändert sich eigentlich so gut wie nichts. Nach wie vor sollen Kinder drei Wunschschulen angeben - hat die erste davon mehr Bewerbungen als Plätze, bekommen sie dort eine Chance mit dem Los. Ziehen sie dort eine Niete, sucht ihnen dann das zuständige Schulamt anderswo einen Schulplatz - alles wie gehabt.

Mit dieser "Neuerung" ist Schulsenator Zöllner vor allem eins gelungen: Er hat den Eltern mit dem Losverfahren einen Knochen hingeworfen, um den sie sich balgen konnten, während er unterdessen in Wirklichkeit die Macht der Schulleiter und der Schulämter bei der Verteilung der Oberschulplätze gestärkt hat.

Denn zu behaupten, mit dieser einmaligen Loschance sei die Verteilungsgerechtigkeit künftig gewährt, ist albern. Bleibt zu hoffen, dass das auch die merken, die sich in den kommenden Wochen mit dem Gesetzentwurf befassen und ihn noch ändern können. Foto: A. Losier

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