■ Kommentar: Gesetzesbruch von oben
Der Zeitpunkt war klug gewählt. Kaum hat der Senat die „Förderung der jungen Generation, insbesondere ihrer Bildung und Ausbildung“ zu einer Leitlinie seiner Politik erklärt, erinnert die kleine „Kinderfarm“ in Wedding daran, was längst geltendes Recht und Gesetz ist. Zehn Prozent des Jugendhilfeetats hat das Land für Jugendarbeit auszugeben. So steht es unmißverständlich im Berliner Ausführungsgesetz zur Kinder- und Jugendhilfe. Doch insbesondere der Senat schert sich einen feuchten Kericht darum. Jene Institution also bleibt tatenlos, die wir ausschließlich dafür wählen, aus papiernem Gesetz politische Wirklichkeit zu formen.
Jugendarbeit, das ist die offensive Beschäftigung mit Sechs- bis 14jährigen; das ist Freizeit- und Bildungsarbeit, die gerade in dem kinderfeindlichen Moloch Großstadt mindestens ebenso wichtig ist wie jede Industriesubvention. Die Klage kann deshalb eine Lawine auslösen. Denn insgesamt geht es um einen Streitwert von 100 Millionen Mark. Um diese Summe bleibt der Senat hinter dem Gesetz zurück. Und er bleibt weit hinter dem gesellschaftlich Notwendigen zurück. Christian Füller
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