Kommentar: Berechtigte Panik
■ Tod geht auf Konto von Politikern
Die Angst vor der Abschiebung hat einen jungen Togoer in den Tod getrieben. Daß das so ist, bezweifelt niemand, nicht einmal die Polizei. Die Angst des Togoers war begründet, auch wenn die Polizei gar nicht auf der Suche nach ihm war. Denn wer in die Abschiebemaschinerie gerät, hat nichts zu lachen. Zuerst wäre Akim in den Knast gewandert, egal ob er vorher straffällig geworden ist oder nicht. Früher oder später hätten ihn Beamte des Bundesgrenzschutzes in ein Flugzeug gesetzt, notfalls mit Gewalt. Was in Togo mit ihm geschehen wäre, das weiß niemand.
Fest aber steht, daß die Angst davor so groß war, daß er sein Leben riskierte und verlor. Die Angst vor der Abschiebung ist für Menschen mit deutschem Paß wohl nur sehr schwer nachzuvollziehen. Als Kemal Altun sich vor knapp 15 Jahren selber umbrachte, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war, waren viele Menschen erschüttert und forderten eine Neuordnung der Asylgesetzgebung. Die Situation hat sich seitdem nicht gebessert: Der Artikel 16 des Grundgesetzes wurde ausgehöhlt. Nur 14 Prozent der Asylbewerber werden heute anerkannt. Alle anderen müssen zurück in ihr Heimatland oder leben halblegal oder im Untergrund in Deutschland. Solange die Bundesregierung keine andere Formel als Repression findet, muß sie sich den Vorwurf gefallen lassen, für Vorfälle wie den in Bremen voll verantwortlich zu sein. Christoph Dowe
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