■ Kommentar: Weihnachtswunsch erfüllt
Geltende Regelungen veränderten Verhältnissen anzupassen ist in Sachen Wohnungspolitik dringend geboten. Das betrifft nicht nur den sozialen Wohnungsbau, wo Jahr für Jahr Hunderte von Millionen Mark den altbekannten Baulöwen in den Rachen geworfen werden, sondern auch das administrative Regelwerk, mit dem die Bezirke der zahlreichen Glücksritter auf dem Wohnungsmarkt Herr zu werden versuchen. Wer die veränderten Verhältnisse freilich mit dem Wort „Ende der Wohnungsnot“ übersetzt und in diesem Sinne das bestehende Regelwerk nicht verbessert, sondern aushöhlt, handelt zynisch.
Nach wie vor ist nicht der Leerstand in den Plattenbauten und den Erdgeschoßwohnungen von Pankow oder Weißensee das Problem, sondern die übliche Praxis der Hauseigentümer, Wohnungen nicht mehr zu vermieten, weil sich ein leeres Haus eben besser verkauft als ein volles. Und wenn sich Investoren beim Bau neuer Wohnungen und dem Ausbau von Dachgeschoßwohnungen verkalkuliert haben, ist das noch lange kein Freibrief für Leerstand. In diesem Fall muß eben, wie es in diesem Jahr auch ein Gerichtsurteil festgestellt hat, die Wohnung entsprechend billiger vermietet werden.
All das negiert freilich der Klemann-Entwurf ebenso wie die Möglichkeit, in einer Novelle der Zweckentfremdungsverbots- Verordnung endlich festzuschreiben, daß der im Falle einer Umwandlung von Wohn- in Gewerbefläche ausgewiesene Ersatzwohnraum im selben Bezirk liegen muß. Statt dessen erfüllt das mit der SPD abgesprochene Vorhaben ganz und gar die weihnachtliche Wunschliste der Haus- und Grundstückseigentümer. Uwe Rada
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