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KommentarSatt? Sauber? Still!

■ Soziale Sicherheit wichtiger als Alte

Satt? Na klar, Essen gibt es dreimal täglich. Sauber? Aber sicher, dafür hat man PflegerInnen oder Ehrenamtliche. Still? Auch dieses Problem ist geregelt. Denn Altenheim-BewohnerInnen wissen sowieso nicht, wo und wie sie sich beschweren sollten.

Die Pflegeversicherung und die neugeordnete Altenhilfe haben offenbar den drei S des eigentlich seit den 70er Jahren abgeschafften Verwahrprinzips zu neuem Glanz verholfen. Mitbestimmung und Kundenorientierung sind nicht mehr gefragt. Was aber sind die Alten, die einen Großteil der Heimkosten selbst aufbringen müssen, eigentlich anderes als zahlende Gäste?

Das ist kein spezifisches Bremer Problem. In den Vertragsbeziehungen zwischen Heim und BewohnerIn und den Kassen spielt der alte Mensch die schwächste Rolle Außerdem können die Kassen in Zeiten öffentlich auferlegten Sparzwangs ihre Schutzfunktion gegenüber den Versicherten nicht mehr wahrnehmen. Daß das gewollt ist, drückt sehr anschaulich Paragraph 1 des Pflegeversicherungsgesetzes aus: Der Zweck sozialer Dienstleistungen ist nicht gekoppelt an menschliche Bedürfnisse, an das sozialstaatliche Prinzip, allen die gleichen Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe zu verschaffen, sondern an die „soziale Absicherung des Risikos“– für die öffentlichen Kassen. Ein funktionierendes Beschwerdewesen ist da tunlichst nicht erwünscht. Beate Willms

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