Kommentar: Bürokratie bizarr
■ Schwangere badet Paragraphen-Ritt aus
Afrikanische Sitten und Gebräuche sind manchmal schwierig zu begreifen, besonders für deutsche Beamte. Ein Mensch mit mehreren Namen? Unerhört. Geburtsdatum vergessen? Nicht möglich. Eheschließung nach Stammesritual? Wo gibt es denn sowas.
Kein Wunder, daß ein guter deutscher Beamter irritiert reagiert, wenn ihm Togoer solche Dinge erzählen. Das muß er, das ist seine Pflicht. Schließlich hat er dafür zu sorgen, daß nicht skrupellose Männer der Vielweiberei frönen.
Aber warum sich die bizarre Geschichte um Liebesheirat, Bigamie und Aufenthaltsrechte zu einer ärgerlichen Bürokratie-Posse entwickeln muß, die am Ende eine hochschwangere Frau in allen dramatischen Konsequenzen auszubaden hat, ist nicht einzusehen. Alle Beteiligten sind am Ort, ließen sich zusammenrufen und die Geschichte könnte geklärt werden, auch mit Hilfe landeskundiger Berater, die es in Bremen gibt. Statt dessen reitet das Oberlandesgericht Paragraphen und hat dabei noch nicht einmal alle Unterlagen vorliegen. Wie kann es sein, daß ein Paar wie die beiden Togoer in eine solche Situation gebracht wird, wenn doch dem Gericht ein wesentliches Papier fehlt, nämlich die beglaubigte Bestätigung, daß der Bräutigam in spe noch ledig ist? Während die Bürokraten sich offenbar Fehler im Verfahren leisten, zahlen eine unbescholtene Frau und ihres ungeborenes Kind die Zeche. Joachim Fahrun
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