Kommentar: Außer Kontrolle
■ Machtmißbrauch ohne Folgen
Der Staat beansprucht für sich das Gewaltmonopol, er muß sich deshalb eine besondere Kontrolle gefallen lassen und ist Rechenschaft schuldig, wenn der Eindruck entsteht, daß dieses Monopol mißbraucht wurde. Die Bremer Kripo hat vor einem Jahr eine Wohnung aufgebrochen und durchsucht – rechtswidrig, wie das Bremer Landgericht jetzt im nachhinein feststellte. Die Filmaufnahmen, die bei der Hausdurchsuchung gemacht worden waren, durften nicht gesendet werden, hatte das Hamburger Landgericht schon im Juli 1997 festgestellt. Wäre das nicht Anlaß genug für den verantwortlichen Innensenator, einmal aufzuklären, wer in welchem Rechtsverständnis da die Genehmigung für die Dreharbeiten gegeben hat? Das konnte in sieben Monaten angeblich nicht geklärt werden.
Der Datenschutz-Ausschuß drängt, der Innensenator stellt sich stur. Vor diesem Hintergrund hört sich der Satz in einem Schreiben des Ressorts vom 21.10.1997 an den Datenschutzausschuß wie blanker Hohn an: „Auch eine kritische Berichterstattung ist dabei im Sinne einer Außenkontrolle polizeilicher Tätigkeiten eine durchaus positiv zu sehende Facette journalistischer Arbeit.“
Der Innensenator meint mit dem Satz aber den völlig unkritischen Film über den „Fall Stradivari“,er gilt nicht für die bohrenden Fragen nach seiner Verantwortung für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Klaus Wolschner
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