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KommentarPolizei hat überzogen

■ Konflikte mit Verwahrung bekämpfen?

Jeder ernsthafte Partygänger hat das schon einmal erlebt: Die Musik ist zu laut, die Polizei kommt und weist mehr oder wenig freundlich auf die Nachtruhe hin. Kommt es dicke, rückt nach mehrmaliger Vorwarnung eine ganze Wanne voller Helme an und die Musikanlage wird konfisziert. Vielleicht gibt es eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit.

In Schwachhausen gehen die Uhren anders. Schon beim zweiten Einsatz führte die Polizei die mutmaßliche Ruhestörerin ab und sperrte sie stundenlang weg. Die Frau sei vorgewarnt worden, sagt die Polizei. Stimmt nicht, hält die Betroffene dagegen. Die Frau habe weiterhin Randale gemacht, sagt die Polizei. Auch das bestreitet die Betroffene.

Wann eine „Verwahrung“ erlaubt ist, steht im Bremischen Polizeigesetz: Wenn damit Straftaten verhindert, Menschen bedroht oder weitere Ordnungswidrigkeiten „von erheblicher Gefahr“ vermieden werden können. Diese Gründe aber lagen nicht vor.

Die beiden Beamten, junge Obermeister, waren von der Routine-Situation überfordert. Offensichtlich haben sie keine ausreichende Schulung in der Bewältigung von Konflikten bekommen. Selbst wenn die Untermieterin uneinsichtig gewesen sein sollte, führt eine Lösung nicht zwangsläufig durch die Polizeizelle. Das müssen die beiden Beamten wohl noch lernen. Christoph Dowe

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