Kommentar: Rundfunkrats-Freiheit
■ Streit geht um Finanzausgleichs-Strategie
Eines vorweg: Im Streit um den Intendanten, den das Verfassungsgericht jetzt entschieden hat, ging es nicht um „Rundfunkfreiheit“ im Sinne der Meinungsfreiheit in den Radio-Bremen-Programmen. Es ging um die institutionelle Selbständigkeit des Senders. Die leidet natürlich, wenn Radio Bremen die Landesregierung darum bitten muß, auf Ministerpräsidenten-Ebene den ARD-Finanzausgleich durchzusetzen, der in der rundfunkfreien ARD-Struktur nicht mehr durchsetzbar ist. Daß in dieser Lage das Rathaus auch entscheiden will, welche Strategie in der Verteidigung des Finanzausgleichs gewählt wird, erscheint nachvollziehbar.
Dennoch hat es der Rundfunkrat in der Hand, die institutionelle Unabhängigkeit des Senders wiederherzustellen. Die entscheidende Frage ist: Überläßt der Rundfunkrat nun auch die Auswahl des neuen Intendanten de facto dem Rathaus? Oder nimmt er selbst wieder das Heft in die Hand? Der Rundfunkrat ist dabei in einer Klemme: Er könnte einen Intendanten bestimmen, der den (Klostermeier-)Kurs im Streit um den ARD-Finanzausgleich fortsetzt nach dem Motto: Hier stehen wir und brauchen Euer Geld. Wenn er einen auswählt, der eher der Kompromiß-Strategie des Rathauses folgt und interne Streichungen im Vorgriff auf weniger Finanzausgleich verspricht, dann rechtfertigt er in der Sache die Intervention des Rathauses.
Klaus Wolschner
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