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KommentarNur Mut

■ Warum ein Gericht ein Verbrechen nicht als Kavaliersdelikt ahndete

Erstmals hat ein Hamburger Gericht wegen eines rassistischen Übergriffs auf einen Schwarzafrikaner Gefängnisstrafen gegen Polizisten verhängt. Wo andere Richter in dieser Stadt nach der Devise Aussage gegen Aussage gleich Freispruch verfahren wären – und auch schon verfuhren –, ging Amtsrichter Kaut jedem Widerspruch in den Aussagen nach.

Und er kam zu einem für hiesige Verhältnisse hart zu nennenden Urteil, das die beiden Prügelpolizisten aus dienstrechtlichen Gründen zudem wahrscheinlich den Job kosten wird.

Das Gericht hat Mut bewiesen, und es hat sich nicht auf die klassische Formel der Verteidigung reduzieren lassen: Afrikaner gleich Dealer, Dealer gleich Lügner, der sich an ehrenhaften Beamten mit erfundenen Geschichten rächen will. Es hegte nach den im Hamburger Polizeiskandal dokumentierten zahlreichen Übergriffen auf Schwarze berechtigte Zweifel an der Version der Beamten von der ebenso einschlägig wie unrühmlich bekannten Revierwache an der Lerchenstraße.

Und auch das Dezernat Interne Ermittlungen, als unmittelbare Konsequenz aus dem Polizeiskandal eingerichtet, arbeitete gewissenhaft und endlich mal konsequent. Es hatte die Anklage für die Staatsanwaltschaft wasserdicht gemacht.

Vermutlich wird es auch in Zukunft zu ähnlichen, rassistisch motivierten Übergriffen von Polizisten kommen. Dieses Urteil aber gibt Anlaß zu der Hoffnung, daß die Hamburger Justiz nicht mehr nur als Kavaliersdelikt ahnden wird, was nichts anderes als ein Verbrechen ist. Kai von Appen

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