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KommentarMacht Euch locker!

■ Ungleich behandelt: Kiffer und Alkis

Wer mit geringen Mengen Alkohol im Blut am Steuer erwischt wird, braucht den Führerscheinentzug nicht zu fürchten. Wer Marihuana nicht im Blut, sondern in der Tasche hat, der muß in Niedersachsen mit Entzug der Fahrerlaubnis rechnen – auch wenn er nicht am Steuer sitzt. Da stimmt doch was nicht. Auch der Leiter des Bremer Instituts für Drogenforschung, Professor Lorenz Böllinger, spricht von „absoluter Ungleichbehandlung“ der zwei Drogen und von einer „unausgegorenen“ rechtlichen Situation.

Schuld an der Ungleichbehandlung ist die These, daß Marihuana-Konsumenten „Flashbacks“ erleiden: Vollkommen unvorbereitet kann man demnach auch Wochen nach dem Drogenkonsum wieder stoned werden. Auch bei 180 Stundenkilometern auf der Autobahn. Das ist umstritten. Die Rechtsprechung auch. Deshalb wurde die Fahrerlaubnisverordnung geändert. Jetzt muß man beim Autofahren auffällig werden, bevor ein Drogenscreening angeordnet wird. In Niedersachsen sieht man das noch anders. Selbst wenn dort die Verwaltungspraxis modernisiert wird: Ungleichbehandlung bleibt.

Anders als beim Alkohol gibt es für Marihuana keine gesetzliche (Promill-) Obergrenze. Wie fahrtüchtig man mit THC im Blut ist, ist noch nicht abschließend geklärt: Kiffer fahren unsicher, aber im Gegensatz zu Alkohol-Konsumenten auch defensiver. Mensch, Niedersachsen: Macht Euch endlich locker. Christoph Dowe

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