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KommentarWeniger Demokratie

■ Taktische Gründe für 5-Prozent-Klausel

Muß nicht ein Stadtstaat vorangehen, wenn es darum geht, überflüssige Barrieren für die Demokratie abzuschaffen? Nicht nur bei den Möglichkeiten eines Volksentscheides, auch beim Wahlrecht und der Debatte um die Fünf-Prozent-Klausel können die bremischen Verfassungs-Politiker viel von Bayern und Baden-Württemberg lernen. Nichts spricht dafür, mit der Fünf-Prozent-Hürde in Bremen die kleinen Oppositionsgruppen neben der bleiernen großen Koalition von der politischen Bühne zu drängen.

In der Bremer Diskussion überwiegen derzeit aber die taktischen Überlegungen. Denn wenn die Fünf-Prozent-Klausel für die Wahl zum Kommunalparlament in Bremerhaven nicht gilt – mit welchem Recht soll sie für das bremische Stadtparlament gelten? Nach dem „Münsteraner“ Urteil wären sowohl FDP wie PDS in der Stadtbürgerschaft vertreten. Das ist für die Münsteraner Richter eine grundsätzliche Frage der „Chancengleichheit der Parteien und der Gleichheit der Wahl“ auf kommunaler Ebene.

Wenn aber eine kleine Partei mit vier Prozent im Bremer Stadtparlament sitzt und eine Koalition bilden kann, dann stellt sich die Frage, warum die Bremerhavener Landtagsabgeordneten den Bremer Stadt-Bürgermeister mitwählen dürfen, nicht aber gewählte Bremer Kommunalparlamentarier. Lieber etwas weniger Demokratie, scheint die Antwort des Stadtstaates zu sein. Klaus Wolschner

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