Kommentar: Auf Posten
■ Warum auch in Hamburg die Diäten erneut unter die Lupe kommen müssen
Volksvertreter waren schon immer phantasievoll, wenn es darum ging, eigene Interessen zu vertreten. Und weil das Volk lange glaubte, Diäten sollten etwas mit Diät zu tun haben, erfanden sie die eine und die andere Funktionszulage. Sie schufen Pöstchen um Pöstchen mit zusätzlichem Salär – bis mitunter, wie an der Kieler Förde, mehr als die Hälfte der Abgeordneten sich erklecklicher Zubrote erfreuen durfte. Solch Doppelverdienern hat das Karlsruher Diätenurteil nun die Förderung entzogen.
Doch auch in Hamburg sind Konsequenzen zu ziehen, um Transparenz in die Vielfalt stattlich-stadtstaatlicher ZuwendungsempfängerInnen zu bringen. Dass Fraktionsvorsitzende höher besoldet werden als einfache Abgeordnete, hat das Hamburger Verfassungsgericht mit dem Hinweis auf notwendige Fulltime-Jobs im Feierabendparlament 1997 akzeptiert. Die Roten Roben in Karlsruhe haben dies nun durchgehen lassen, obwohl sie vor 25 Jahren noch anderslautend entschieden hatten.
Nicht explizit haben sie sich zur Umwegfinanzierung aus Fraktionskassen geäußert. Genau dies aber könnte in Hamburg zum Knackpunkt werden. Die Parlamentarischen GeschäftsführerInnen von SPD, CDU und GAL erhalten zusätzlich zu ihren Diäten Gehälter als Fraktionsangestellte.
Der Grundgedanke der Karlsruher Entscheidung aber steht jedem System gestaffelter Diäten entgegen. Deshalb kann es passieren, dass hanseatische Verfassungrichter demnächst erneut Bürgerschaftlers Entlohnung unter die Lupe legen müssen. Sven-Michael Veit
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