Kommentar: Mottenkiste
■ Warum Leistungsvorgaben an Intendanten der Kultur wenig helfen
Es klingt wie die Watschen, die man dem ungeliebten Intendanten schon immer mal geben wollte. Wie der Versuch, ein Vierjähriges mit Methoden aus der schwarzpädagogischen Mottenkiste endlich zur Räson zu bringen: Wenn sie nicht spuren, sollen künftige IntendantInnen (Wohlgemerkt: Die Fünfjahresverträge der Amtierenden betrifft das Koalitionspapier des Rechtsblocks nicht) ganz schnell in die Wüste geschickt werden können.
So weit die zentrale Vision des Papiers. Interessant wäre nun, Details zu erfahren, einen Vertragsentwurf zu sehen, in dem endlich mal dezidiert vorgegeben wird, wie Theaterinszenierungen künftig auszusehen haben. In dem schwarz auf weiß steht, zu welchem Prozentsatz Klassiker gespielt werden müssen, wie weit RegisseurInnen formal den Rahmen des Bekannten sprengen oder mal ein Ausflüglein in die Avantgarde wagen dürfen. Denn man möchte schließlich Bescheid wissen über die Ziel- und Leistungsvorgaben fürs künstlerische Personal, die sich ganz sicher nicht nur aufs Finanzielle (das Schauspielhaus bewegt sich übrigens innerhalb seines Budgets) beziehen.
Nun träte man, so ist zu hören, intendantenseits gern in eine Fachdiskussion mit jenen ein, die demnächst über Theatergeschicke zu entscheiden haben. Künftige SenatorInnen und ihre Behörden sollten sich also nicht lumpen lassen und gern mal mit theatertheoretischer, publikumspädagogischer und philosophischer Kompetenz brillieren. Oder sollte das die Fähigkeit aller in Rede stehenden KandidatInnen schon jetzt bei weitem übersteigen? Petra Schellen
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