Kommentar zur Zivilklausel: Was zählt, ist die Moral
Eine gesetzliche Verpflichtung, dass Wissenschaft dem Frieden dienen soll, verbietet niemandem die Zuarbeit für eine dem Frieden dienende Armee.
K riegsforschung verhindern, das klingt plausibel und einfach. Aber technische Forschungen haben keine Fähnchen, sie sind meist militärisch wie im zivilen Bereich nutzbar. Die Simulator-Technik hilft Nautikern und Piloten bei der Ausbildung – auch dann, wenn sie später Kriegsgerät steuern. Zudem macht es wenig Sinn, wenn ein Staat, der eine Armee unterhält, einer staatlichen Institution die Zuarbeit für diese Armee untersagen will.
Eine gesetzliche Verpflichtung, dass Wissenschaft dem Frieden dienen soll, verbietet niemandem die Zuarbeit für eine dem Frieden dienende Armee, sagt daher die grüne Wissenschaftspolitikerin Silvia Schön. Ein „lebendiger Diskurs an den Hochschulen“ über eine Zivilklausel sei da schon mehr, auch wenn sie „nur“ eine moralische Selbstverpflichtung sei.
Die Kooperation der Bremer Hochschule mit Rheinmetall zeigt die Grenzen solch lebendiger Diskussionen. Natürlich ist Rheinmetall nicht angewiesen auf die Kreativität der Studierenden zur Entwicklung neuer Drohnen. Aber Rheinmetall ist angewiesen auf die qualifizierten Arbeitskräfte. Wenn unter Studierenden die Rüstungsforschung diskreditiert ist, stört das die Rüstungsfirmen gewaltig. Und wenn sie dann mit höheren Löhnen locken, wiegt nur noch die moralische Selbstverpflichtung.
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