Kommentar zum Leistungsschutzrecht: Sie haben es verdient
Der Newsaggregator Rivva schaltet wegen des LSR Zeitungen aus dem eigenen Angebot ab. Das dürfte den Verlagen nicht unbedingt gefallen.
J etzt also geht es los: Das Internetangebot wird reduziert. Die deutsche Netzpolitik des Jahres 2013 arbeitet jedenfalls fleißig gegen die Vielfalt an, nicht zuletzt, weil viele etablierte Politiker noch immer eine bemerkenswerte Ahnungslosigkeit an den Tag legen, wenn es ums Digitale geht.
Dass sie inzwischen mit einem Tablet-Computer unterm Arm durchs Parlament schlendern, heißt eben nicht, dass sie diese Technologie Neuland auch wirklich durchdrungen haben. Das zeigt vermutlich keine Entscheidung so eindrucksvoll wie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das am Donnerstag in Kraft tritt.
Das Leistungsschutzrecht soll Verlage unterm Strich in die Lage versetzen, im Netz auch dann irgendwie Geld zu verdienen, wenn sie ihre Leser nicht dazu verpflichten wollen, für den digitalen Journalismus zu bezahlen. Dafür sollen ausgerechnet die in die Pflicht genommen werden, die ihren Besucherstrom auf die Verlagsseiten lenken: Dienste wie Rivva, die per Algorithmus die Nachrichtenlage sondieren.
Wer Rivva nutzt und mehr wissen will als bloß die Überschrift und den Anriss einer Story, kommt nicht umhin, auf die Selektion zu klicken. Er landet dann da, wo Verlage Nutzer haben wollen, um sie mit Werbung und Abo-Angeboten zu berieseln: auf ihren eigenen Seiten.
Das Gesetz ist vage, wenn nicht gar schlampig formuliert. Was Verlage letztlich daraus machen können, ist noch völlig unklar. Rivva hat sich allerdings entschlossen, kein Risiko einzugehen. Etwa 650 Quellen, darunter viele Portale deutscher Lokalzeitungen, fließen nicht mehr in den Angebotsmix ein. Nur wer freiwillig erklärt, vom neuen Gesetz keinen Gebrauch zu machen, bleibt dabei.
Die Aggregatoren, die nur einen Bruchteil der ursprünglichen Veröffentlichung erwähnen, um Orientierung zu schaffen – so wie ja auch in Kiosken Gedrucktes ausliegt und nicht erst nach Bezahlung ausgehändigt wird – führen den Verlagsportalen also keine Leser mehr zu. Damit schadet das Gesetz letztlich denen, die sich die neuen Regeln gewünscht haben. Sie haben es verdient.
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