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Kommentar zum Gäfgen-UrteilUnpopulär, aber richtig

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt 3000 Euro als Entschädigung. Das mag moralisch fragwürdig sein, rechtlich aber ist es völlig korrekt.

N ein, populär ist dieses Urteil sicher nicht. "Jetzt bekommt Gäfgen, das Schwein, auch noch Schadenersatz", so dürften sich viele empören. Da entführt und tötet einer ein Kind, um Lösegeld zu kassieren - und nachdem er scheitert, verklagt er eben den Staat, weil dieser sich auch nicht korrekt verhalten habe.

Doch das Urteil ist völlig korrekt. 3.000 Euro Entschädigung hat ihm jetzt das Landgericht Frankfurt zugesprochen - als Ausgleich dafür, dass ihm Frankfurts damaliger Vizepolizeichef Wolfgang Daschner bei der dramatischen Suche nach dem entführten Kind im Verhör Gewalt androhen ließ.

Das Gericht berief sich auf den Grundsatz: Wenn der Staat die Menschenwürde verletzt, muss es eine Entschädigung geben - und dieses Prinzip muss im Rechtsstaat auch für einen Kindsmörder wie Magnus Gäfgen gelten. Es ist schließlich gerade das Wesen der Menschenwürde, dass sie allen Menschen zusteht - ohne Rücksicht auf ihre Verdienste, ihren Sympathiegrad oder die Verbrechen, die sie begangen haben.

Bild: privat
CHRISTIAN RATH

ist rechtspolitischer Korrespondent der taz. Er lebt und arbeitet in Freiburg.

Das Schadenersatz-Urteil schmälert aber die Schuld Gäfgens nicht im Geringsten. Er bleibt ein Mörder, der aus Habgier einen unschuldigen Jungen qualvoll tötete. Dafür wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie wird auch nicht nach 15 Jahren enden, weil das Gericht damals eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt hat.

Dass er nun vor Gericht Erfolg hatte, rechtfertigt seine Klage zwar juristisch, aber nicht moralisch. Gäfgen und sein Anwalt argumentieren zwar damit, dass sie Rechtsprinzipien verdeutlichen und politische Verwicklungen aufklären wollen. In der mündlichen Verhandlung ging es aber vor allem um die Befindlichkeit von Magnus Gäfgen. Voller Selbstmitleid scheint er immer wieder aufs Neue beweisen zu müssen, dass auch er ein Opfer ist. Das kann man ihm aber kaum verbieten. Es ist eine Frage der Ethik, nicht des Rechts.

Unter dem Strich bleibt, dass auch die Frankfurter Zivilrichter sich ganz eindeutig gegen die Anwendung von Folter ausgesprochen haben - auch wenn es darum geht, eine konkrete Gefahr abzuwehren. Jeder, der über den Einzelfall hinausdenkt, weiß: Wenn in den Polizeiwachen erst einmal die Folterwerkzeuge für Notfälle bereitliegen, dann gibt es bald kein Halten mehr. Denn Entführungen gibt es viele - und Verdächtige auch.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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21 Kommentare

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  • Z
    zombie1969

    Das einzige was er noch tun kann ist möglichst viel deutsches Steuergeld sinnlos zu verbraten. Am Urteil ändert sich mit angrenzender Wahrscheinlichkeit ohnehin nichts mehr. Daran sieht man auch wie egoistisch und ichbezogen dieser Typ gestrickt ist. Ein Grund mehr ihn für immer wegzusperren, da Heilung offensichtlich nicht mehr möglich ist.

  • RL
    Rainer Leffers

    Natürlich ist das Urteil richtig.

    Gäfgen ist Täter, er hat einen Mord begangen und dafür eine Freiheitsstrafe erhalten.

    Gleichzeitig ist er aber auch Opfer und Daschner Täter. Dafür ist auch dieser mit einer Geldstrafe bestraft worden, ebenso der Mittäter Ennigkeit.

    Die Hinterbliebenen von Jakob von Metzler haben einen Anspruch auf Entschädigung für ihren Verlust. Diesen hätte eigentlich Gäfgen zu zahlen, wenn er denn zahlungsfähig wäre.

    Gäfgen steht für die Verletzung seiner Menschenwürde durch die Folter eine Entschädigung zu. Der Staat übernimmt diese Zahlung aus der Fürsorgepflicht für seine Beamten. Damit zahlen wir alle.

    Wer sich darüber entrüstet, muss entweder seine Entrüstung gegen unser Rechtssystem richten (was man sich - auch im eigenen Interesse - besser nicht wünschen sollte) oder aber gegen die eigentlichen Verursacher dieser Zahlungen, nämlich die schuldigen Polizeibeamten.

  • I
    ich

    Es ist schon beinahe unfassbar, wie einfach es sich einige machen wollen, eine Verletzung der Menschenrechte zu rechtfertigen und sich über 3000 € aufregen können. Folter ist unter keinen Umständen zu rechtfertigen und Androhung von Folter ist in gewisser weise schon Folter. Oft genug reicht das, um ein Geständnis zu erhalten. Eine einfache Entschuldigung ist in einem solchen Fall viel zu wenig, allein schon, weil das für die Zukunft bedeuten würde, dass Folter und Gewaltandrohung unter gewissen Umständen "nicht so schlimm" ist. Aber das ist es.

    Und überhaupt. Wie würde es weiter gehen, wenn in diesem Urteil die staatliche Gewaltdrohung als "nicht so schlimm" anerkannt wordem wäre? Werden dann alle Entführer und mutmaßliche Entführer gefoltert? Auch Unschuldige, die nur zufällig ins Visier geraten sind? Und wieso nur Entführer? Es gibt noch genug andere Aufrührer, die Pläne haben könnten...

    Dieses Urteil für Falsch zu halten, bedeutet letztdendlich die Abkehr von einem Rechtsstaat zu einer Tyrannei zu fordern.

     

    Nichtsdestotrotz sind die Entführung und der Mord von Herr Gäfgen schrecklich. Nur verliert er deswegen nicht sein Recht auf die Menschenwürde.

     

    PS: Die Menschenwürde von Harz IV Empfängern ist noch ein anderes Thema. Nur weil die nicht wirklich garantiert ist, bedeutet das nicht, dass dieser Verbrecher sein Recht auf Menschenwürde verliert. Wenn wir nämlich die Argumentation akzeptieren, bedeutet das letztendlich, das wir den wichtigsten Grundfeiler unserer Gesellschaft aufgeben.

  • V
    vic

    Kann denn wirklich niemand lesen, oder gucken alle nur noch Bild.

    Gäffken erhielt kein Schmerzensgeld, das wurde ihm verwehrt. Das war richtig so.

    Er erhielt Entschädigung aufgrund Daschners Fehlverhalten, und auch das war richtig so.

    Wer die Ansicht vertritt, Verdächtige sollte man foltern dürfen, der sollte nach USA übersiedeln.

  • L
    Lesefuchs

    So einfach ist das Ganze nicht. Dieses Urteil ist nicht richtig! Jeder der Kinder hat, wird selbst beurteilen können wie weit man gehen würde um sein Kind wieder zu bekommen (ich würde weiter als zu Androhung gehen!). Im Vollrausch jemanden umzukarren, wird verziehen, aber wie ist es wenn einem das Kind genommen wird? DAS ist eine psychische Ausnahme! Wieso soll man demjenigen noch den Bauch pinseln, der in vollem Bewußtsein eine Entführung begeht und damit grausame seelische Schmerzen der Eltern in Kauf nimmt? Wie werden diese Schmerzen eigentlich bewertet? Nein, es gibt eine Grenze! Wenn man jemandem, in vollem Besitz seiner geistigen Kräfte, physisches oder seelisches Leid antut, muss man damit rechen auch unsanft angefasst zu werden. Noch schlimmer wenn es um Kinder geht, die sich nicht wehren können. Laut Gesetzt kann man sich, wenn man angegriffen wird, mit ALLEN Mitteln wehren!

     

    ..."Es ist einem Angegriffenen grundsätzlich gestattet, sich mit Gewalt zu wehren, auch wenn ihm eine Flucht als „mildestes Mittel“ der „Notwehr“ möglich wäre; er kann sich also wehren und braucht nicht zu weichen." (http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr)

    Wieso soll dies einem entführten Kind nicht zu Gute kommen? Es KANN sich nicht wehren, also haben aus meiner Sicht die "Schutzbefohlenen" das Recht nicht wegzulaufen! Und das ist in dieser Situation die Polizei! Wenn das simple Androhen von Gewalt bestraft wird, müssten 80% der Eltern und 70% der Schüler einer Schule bestraft werden!

    Ganz zu Schweigen von oben bereits genannter STAATLICHER Androhung von seelischerer Gewalt gegen HARTZ Vierer!!!

     

    Dieses Urteil ist UNGERECHT!!!

  • H
    hto

    Moralisch fragwürdig, weil wir IMMER mitverantwortlich sind, ist alle bewußtseinsschwache Symptomatik des Systems im "gesunden" Kokurrenzdenken des "freiheitlichen" Wettbewerbs um ..., doch im "Recht des Stärkeren" zählt eben nur was oberflächlich / populistisch im Sinne der Suppenkaspermentalität auf systemrationaler Sündenbocksuche ist!?

  • H
    Hasso

    Mit Gerechtigkeit hat dieses Urteil wahrlich nichts zu tun.Hatte das ermordete Kind keine Menschenwürde?Wenn ich ermessen soll, welche Menschenrechte ich schützen soll-,doch dann erst die Menschenrechte des Opfers. Gesetzt den Fall, ein AKW ist im Visier von Terroristen-ein Terrorist der festgenommen wurde, kennt den Zeitpunkt des Angriffs auf dasselbe, streichelt man den Terroristen so lange bis er den Zeitpunkt des Angriffs bekannt gibt? Die Mörder maßen sich demnächst noch an:"Wenn ihr mich frei lasst, sage ich euch , wo das Oper versteckt ist". Und Menschenwürde, wenn ich das schon höre. Bei Hartz IV Empfängern wird auch nicht nach der Menschenwürde entschieden, sondern nach der Kassenlage.Haben die Banken noch Menschenwürde? Gibt es überhaupt im Neo-Liberalismus noch Menschenwürde?Da wird das Geld gewürdigt, bis alles in Scherben fällt.Ich hätte gern mal gesehen,wie das Urteil gelautet hätte, wäre es um das Kind eines Richters gegangen! Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Eltern.

  • K
    Kai

    "Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung: "In einem Rechtsstaat dürfen von der Polizei keine unlauteren, unsauberen Mittel angewendet werden." Geschehe das dennoch, sei der Betroffene für das erlittene Unrecht zu entschädigen. Insofern habe die Justiz konsequent gehandelt."(taz).

    Ich bin überrascht, wieviele sich hier schon gegen das Urteil aussprechen. Nun muss das Urteil nicht jedem gefallen. Jeder, der gegen das Urteil anschreit, hat aber ein Problem mit diesem Rechtsstaat. Wollt ihr einen Folterstaat? Dann kann es aber mit der Androhung von Folter oder Folter auch z.B. Castorgegner treffen. Wollt ihr das? Seid froh um diesen Staat, verteidigt ihn auch gegen viele seiner angeblichen Vertreter. Ihr bekommt keinen besseren.

  • B
    Bernd

    Dass dieses Urteil im Namen des Volkes gesprochen wurde, wage ich zu bezweifeln.

     

    Ich zitiere hier einen Kommentar aus meiner Tageszeitung (Autor: Christoph Wellenbrink)

     

    "...sein Geständnis, wo er den von ihm aus Geldgier ermordeten elfjährigen Jakob von Metzler versteckt hatte, war unter Gewaltandrohung aus ihm herausgeholt und nicht geprügelt worden. Er sei angebrüllt worden, führte er aus, um seinen Schmerzensgeldanspruch zu begründen. Damit sei seine sensible Psyche nachhaltig verletzt worden. Diese sensible Psyche, die zuvor kaltblütig ihn hat einen Mordplan aushecken lassen, an dessen Ende ein Kind erst Todesängste erleben und dann qualvoll sterben musste. Diese sensible Psyche, die das Lebensglück einer ganzen Familie zerstören konnte. Welch ein unerträglicher Faustschlag muss dieses Urteil in das durch die Ermordung des eigenen Kindes geschundene Seelenleben der Eltern sein. Dies zu heilen, dazu wäre kein Schmerzensgeld imstande. Ein Schmerzensgeld, dass der eigentliche Täter Gäfgen zahlen müsste, der sich hier als Opfer inszeniert."

     

    Dem ist nichts hinzuzufügen.

  • V
    Vorsicht!

    Das Urteil ist richtig.

    Es kann aber auch ungeahnte Konsequenzen haben: Jetzt wissen wir, dass der "Preis" für die Androhung von Folter 3.000 Euro ist. Das ist für die Zukunft entscheidend, weil einige Polizisten das sicher gerne in Kauf nehmen werden, wenn sie dafür Informationen aus einem Verdächtigen pressen können oder sich das zumindest erhoffen.

  • R
    Redbranch

    Unpopulär, aber richtig?

     

    So so.

    Mich würde doch brennend interessieren, wie ein Artikel dieses Autors ausgefallen wäre, wenn es sich bei dem entführten Kind um eines aus seinem eigenen Umfeld gehandelt hätte.

     

    Aus meiner Sicht ist es immer ganz einfach, sich auf's hohe Moral-Ross zu setzen, wenn man selber nicht involviert ist.

     

    Und vielleicht hat es bei der Abfassung dieses Beitrags ja sogar eine Rolle gespielt, dass das entführte und ermordete Kind zum Nachwuchs der bösen, kapitalistischen Bourgeoisie gezählt hat... aber das ist natürlich pure Spekulation meinerseits.

     

    Ob so taz-Kommentar etwaigen Ansprüchen an eine wirklich reflektierte Auseinandersetzung genügen kann, wage ich zu bezweifeln.

     

    Weitaus mehr kann ich damit anfangen, wie z.B. die Zeit mit dem Thema umgeht:

     

    "Rechtens, aber nicht richtig"

  • F
    FRITZ

    Das Urteil ist richtig. Der Rechtsstaat muss hier eine klare Linie ziehen und sei es nur mit einem symbolischen Betrag (Gäfgen trägt 80% der Gerichts- und Anwaltskosten, danach wird von den 3000 Euro nicht viel übrig bleiben). Der Richter verdient Respekt für sein Urteil, denn der allgemeine Aufschrei war ja abzusehen (er hätte es sich einfacher gemacht, einfach falsch zu urteilen und damit den Kollegen in der Berufung/Revision den Schwarzen Peter zuzuschieben).

     

    Vielleicht sollte man die EUR 3.000 als Preis dafür sehen, dass dieser egomanische Schwerverbrecher jetzt endlich nicht mehr mit irgendwelchen wehleidigen Klagen durch die Gazetten geistert.

  • O
    Olaf

    Abgesehen davon, dass in Polizeirevieren heute schon Willkür Tür und Tor geöffnet ist, sollte Herr Gäfgen wohl noch ein paar Zeitungen verklagen. Soweit ich mich erinnere, gab es damals Zeitungsübergreifende Debatten, ob ein bisschen Folter nicht vllt. doch das richtige Mittel wäre. Deutschland...Rechtsstaat...genau.

  • T
    Thomas

    Volle Zustimmung!

     

    Unabhängig davon um wen es hier geht muss einfach manchmal darauf hingewiesen werden das niemand über dem Gesetz steht!

     

    Außerdem kann der Typ mit den €3000,- nie was anfangen, oder? - Die Richter hätten das Geld im Namen des Urteils dem weißen Ring oder so spenden sollen um ein Zeichen gegen Folter zu setzen und nicht diesem Typen eine Bühne für sein Schauspiel zu bieten...aber nun isses auch vorbei und in 2 Wochen weiß das kaum noch einer, wie immer!

  • GH
    Gerda Huber

    Das Urteil ist falsch!!

     

    Selbst wenn die Menschenwürde auch für Mörder gelten sollte, folgt daraus nicht zwangsläufig, dass es bei einer "Verletzung" Geld geben muss. Und ob hier überhaupt die Menschenwürde verletzt worden ist, hätte man juristisch korrekt ohne Weiteres verneinen können.

     

    Der Richter hatte wohl eher Schiss, dass ihm dann irgendjemand vorwirft, er sei für Folter.

  • PT
    Peter T.

    Alles soweit richtig. Nur müsste das Schmerzensgeld als Wiedergutmachung sofort an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Das hätte Stil !

  • M
    Mike

    Irgendwie finde ich Freiburg immer ekelerregender - so lebt auch der Verfasser dieses ebenso vorhersehbaren wie menschenverachtenden, täterliebenden Kommentars wahrscheinlich im noblen Spießer-Öko-Paradies Vauban, dem Hort der Reichen und Gutmenschen. Da gedeihen dann auch solche fröhlichen Gedanken von der universellen Menschenwürde und Menschenrechten, die jedem zustehen - und das Opfer wird wie in diesem Kommentar nicht mal erwähnt.

     

    P.S.: Das Opfer ist das Kind - Gäffgen ist der Täter, ein Mörder. Das scheint auch die taz bei ihren "Hurra-Rufen" zu vergessen. Aber man gilt ja für die taz eh als dumm und rückständig, wenn man den Gäffgen nicht mag.

  • M
    maja

    und was ist moralisch fragwürdig, wenn sie selbst schreiben: "Das Gericht berief sich auf den Grundsatz: Wenn der Staat die Menschenwürde verletzt, muss es eine Entschädigung geben - und dieses Prinzip muss im Rechtsstaat auch für einen Kindsmörder wie Magnus Gäfgen gelten. Es ist schließlich gerade das Wesen der Menschenwürde, dass sie allen Menschen zusteht - ohne Rücksicht auf ihre Verdienste, ihren Sympathiegrad oder die Verbrechen, die sie begangen haben." ???

  • H
    Hubertus

    Das Recht hatte Gäfgen auf seiner Seite, aber warum muss Schadensersatz immer mit einer Geldleistung verbunden sein? Hätte es auch genügt, wenn die Polizisten sich bei Gäfgen entschuldigen? Gäfgen ist eben geldgierig und daher sollten die EUR 3.000,00 nicht auf seinem Konto landen.

  • T
    T.V.

    "Es gibt keine moralischen Phänomene, nur moralische Erklärungen für Phänomene."

     

    Niemand gehört gefoltert.(das klingt jetzt auch so moralisch*seufz*)

  • I
    Icke

    Seid Ihr sicher, das es sich um "Schmerzensgeld" handelt?