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Kommentar zu Polizei-UrteilenRichter dürfen frei entscheiden

Kommentar von Stefan Alberti

Ein Raub wird härter bestraft als ein Totschlag: Da kann doch was nicht stimmen - oder?

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Redakteur für Berliner Landespolitik
Jahrgang 1967. Seit 2002 mit dreieinhalb Jahren Elternzeitunterbrechung bei der taz Berlin. Schwerpunkte: Abgeordnetenhaus, CDU, Grüne.
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7 Kommentare

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  • G
    guapito

    Jemand klaut was, gibt es zu und landet Jahre im Knast.

    Ein anderer ballert einen unbewaffneten Menschen einfach so weg, und bekommt eine Bewährungsstrafe.

    Ein dumpfes Bauchgefühl wenn man das dann ungerecht findet?

  • F
    fluxus

    Der Artikel geht völlig vorbei an der eigentlichen Ursache des Unmuts: ich glaube kaum, dass irgendwer der Meinung ist, die beiden Richter hätten sich gefälligts miteinander absprechen müssen, damit die verhängten Strafen zueinander passen.

    Unmut erregt viel mehr, dass jemand, der aus nächster Nähe sein ganzes Magazin auf den Oberkörper eines unbewaffneten, flüchtenden jungen Mannes leer ballert, mit "Totschlag in minderschwerem Fall" davonkommt, und der Richter dann auch noch ein minimales Strafmass wählt, damit der arme Schütze eine Bewährungsstrafe erhält. Hierd rängt sich einfach sofort der Verdacht auf, dass es schon eine gewisse Rolle gespielt haben könnte, dass der Schütze ein Polizist war. Natürlich dürfen Richter frei entscheiden, trotzdem darf (und muss) man diese Entscheidungen dann ggfs zum kotzen finden. Natürlich kann (und wird) man Revision einlegen, aber auch das bedeutet nicht, dass es keine öffentliche Diskussion über (ethisch) falsche Urteile und Straffbemessungen geben darf. Es bedarf einer gewaltigen Naivität, um nicht zu erkennen, wie stark Prozesse und Urteile auch von medialer Berichterstattung und öffentlicher Meinung abhängen (abhängen müssen, Staatsanwälte und Richter agieren wie alle Menschen in einem sozialen Raum). Eine öffentlicher Diskussion über ein Urteil als "dumpfes Bauchgefühl" abzutun und damit in die die Nähe eines Lynchmobs zu rücken halte ich für ziemlich bedenklich.

  • K
    Kommentator

    Dann ist ja alles okay im Rechtstaat.

    Und dass Steuerverbecher fast nie in den Knast müssen, ist dann ja auch okay.

    Und all die Verfahrensverschleppungen liegen wohl auch nur an der überlasteten Justiz.

    Und die Überlastung der Justiz durch Strafverfolgung und aufwendige Prozesse bei Bagatellen und Lächerlichkeiten, ist dann ja auch okay.

     

     

    Merke: Recht ist, was auf dem Papier steht und der Richter draus macht. Ferner stelle keine Fragen. Vor allem keine kritischen. Und bringe niemals Menschlichkeit, Moral und Zweifel mit in`s Spiel.

    Fertig ist der Untertan, der in JEDEN Rechtstaat passt, auch wenn die Basis noch so verbrecherisch* ist.

     

    Danke, Herr Alberti.

     

    *nicht nach ihren konformistischen Kriterien.

     

    PS: Toller Rechtstaat!!

  • V
    vic

    Das mag ja sein, aber was macht aus den vielen gezielten Oberkörperschüssen aus dem Schönfließ- einen minderschweren Fall?

    Das war eine Hinrichtung.

  • T
    Thomas

    Mein Bauch gibt mir das dumpfe Gefühl, dass Totschlag "im minderschwerden Fall" (Polizisten erschießen einen Menschen) schwerer bestraft werden sollte als Sachbeschädigung oder Landfriedensbruch "in besonders schwerem Fall" (jemand malt ein Bild an eine Häuserwand oder wirft einen Stein in eine Bankscheibe). Wenn das die Justiz anders sieht, dann spricht das nicht für die "Richtigkeit" der Urteile, wie der Kommentar von Alberti suggeriert, sondern für die Abartigkeit des hiesigen Rechtsstaats.

  • MV
    Mässiges Verhältnis

    Sicherlich kann man abwarten, ob es zu höherinstanzlichen Prozessen und Urteilen kommt. Seltsam bleibt, dass geständige Räuber schlechter wegkommen, als vertuschende Totschläger. Zumal die Räuber offen eine Motivation angaben, die der lediglich vom Richter unterstellten Motivation des Todesschützen sehr ähnlich ist.

     

    Man lerne daraus: Ist man Polizist, sollte man über seine unlauteren Motive lieber die Unwahrheit sagen und zum eigenen Besten den Richter entscheiden lassen -- schließlich gilt für Polizisten nicht nur die Unschluds-, sondern sogar die Wohlwollensvermutung. Zwölf Schüsse auf einen Unbewaffneten: "Der Herr Beamte hat's ja nur gut gemeint ..."

  • D
    Daniel

    Es ist richtig, dass das Korrektiv nicht der benachbarte Richter ist, aber Bewährungsstrafe für Totschlag ist trotzdem ein Witz. Der Mann ist einfach nur gefährlich und wahnsinnig. Die beiden anderen Beamte sind ja noch freundlicher davongekommen.

     

    Ich denke, das aktuelle Urteil wegen Raubes ist das erste wirklich angemessene Urteil gegen Polizisten. Das ist vermutlich auch der momentanen Stimmung in der Bevölkerung geschuldet durch die bessere Aufklärung von Polizeigewalt durch zB Handyvideos.