Kommentar (s.S.22): Entwürdigung unnötig
■ Psychiatriereform zu Ende denken!
Zwei psychisch kranke Menschen werfen ihren BetreuerInnen vor, nicht auf ihre Wünsche und Ängste prompt zu reagieren. Die Beschuldigten – respektive deren Vertreter – hält dagegen, ihnen fehle dazu die Zeit und Entscheidungskompetenz. Alle hoheitliche Befugnis obliegt dem Sozialpsychiatrischen Dienst bei der Behörde, der erst einen Skandal braucht, um sich einzuschalten.
Ein unlösbarer Knoten? Mitnichten. Hört man sich die „Belange“der betroffenen Menschen an, wagt man zu unterstellen, vieles Unlösbare könnte mit etwas gesundem Menschenverstand auch aus dem Weg geräumt werden. Wie schwierig ist es, gemeinsam mit einer Wohngemeinschaft zu überlegen, wo und wie und weshalb ein Messer hier und nicht dort plaziert werden kann – das eine Person ängstigt, das der Mitbewohner jedoch zur Kochmotivation braucht? Kompliziert, aber machbar, wenn man das Thema Wohngemeinschaft und die in ihr Lebenden ernstnimmt.
Das genau aber meint die Psychiatriereform. Die Menschen in den betreuten Wohngemeinschaften sollen die Chance haben, so selbstimmt wie möglich ihren Alltag zu leben. Vielleicht ist es ja gar nicht nötig, den ASB-BetreuerInnen ihren Engagementwillen abzusprechen. Aber wenn sie mit der Psychiatriereform konform gehen, sollten sie dahingehend geschult und unterstützt werden. Entsprechendes Fachwissen gibt es in der Stadt. Silvia Plahl
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