Kommentar neue Hartz-IV-Regelsätze: Klassengesellschaft ganz unten
Der Regelsatz wird auf 399 Euro erhöht und ist dennoch zu niedrig. Wer dazuverdienen kann, kommt durch, anderen bleiben nur 170 Euro zum Leben.
D er Hartz-IV-Regelsatz wird ab Januar auf 399 Euro im Monat erhöht, das ist die Fortschreibung entsprechend den Entwicklungen der Preise und Löhne. Das sei zu wenig, sagt der Paritätische Wohlfahrtsverband und fordert einen höheren Regelsatz und die Wiedereinführung der einmaligen Leistungen für Anschaffungen und Reparaturen.
Von 399 Euro im Monat kann man in der Tat kaum leben. Von diesem Regelsatz müssen nicht nur die Ausgaben für Lebensmittel und Kleidung bestritten werden, sondern auch für Haushaltsenergie, die Monatsfahrkarte, Telefon, Internet, rezeptfreie Arzneimittel, vielleicht kommt noch Katzenfutter dazu.
Es gibt Hartz-IV-Empfänger, die nach Abzug dieser Kosten nur noch 170 Euro im Monat zum Leben zur Verfügung haben und davon noch einen Kredit beim Jobcenter abstottern, weil sie ein Darlehen aufnehmen mussten für einen neuen Kühlschrank. Unter den Hartz-IV-Empfängern ist dabei eine Art heimliche Klassengesellschaft entstanden. Wer ein Nebeneinkommen hat durch Schwarzarbeit oder die Hilfen von Verwandten oder Partnern, lebt um einiges besser. 150 Euro mehr im Monat können eine andere Kategorie an Lebensqualität bedeuten.
Doch von den Zusatzeinkünften darf die Politik nicht ausgehen, schließlich handelt es sich um eine Grundsicherung auch für Alleinstehende und chronisch Kranke ohne weiteres soziales Netz. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat daher recht, dass es sinnvoll wäre, wenn Jobcenter die Haushaltsenergiekosten voll übernähmen und die sogenannten einmaligen Leistungen für Reparaturen und Anschaffungen wieder einführten.
Ab 1. Januar kommt der Mindestlohn und damit wäre das Lohnabstandsgebot auch bei Verbesserungen für Hartz-IV-Empfänger gewahrt. Doch an eine Debatte über den Regelsatz in der Grundsicherung traut sich derzeit leider niemand in der Großen Koalition heran.
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