Kommentar biologische Väter: Vater bleibt, wer sich kümmert
Das Kabinett beschließt einen Gesetzentwurf, mit dem die Rechte biologischer Väter gestärkt werden. Eltern sollten ihren Kindern mehr zutrauen.
W as ist gut fürs Kindeswohl? Zuallerst, dass es Menschen gibt, die sich liebevoll um das Kind kümmern. Auch heute noch sind das zumeist eine Mutter und ein Vater. Aber was, wenn ein Kind plötzlich zwei Väter hat – einen leiblichen und einen sozialen? Welcher Vater ist dann der „richtige“?
Bislang war das Familienrecht hier eindeutig: derjenige, der mit der Mutter verheiratet ist. Die Eheleute sind die rechtlichen Eltern und dürfen bestimmen, was mit dem Kind passiert. Und sie können den Kontakt mit dem biologischen Vater verweigern.
Dass dieses starre Gesetz jetzt aufgeweicht wird, ist ein Fortschritt. Nicht nur für die an dieser Stelle rechtlosen Väter. Sondern in erster Linie für die betroffenen Kinder. Aus Psychologie und Wissenschaft ist nämlich bekannt, dass Kinder spüren, wenn in der Familie „etwas nicht stimmt“. Sie können es nicht benennen, aber sie ahnen, dass im Elternverhältnis etwas anders ist, als die Erwachsenen es vorgeben.
Die Adoptionsforschung beschreibt das als „Suche nach den eigenen Wurzeln“. Ohne das Wissen um ihre (biologische) Herkunft fällt es Menschen schwerer, die eigene Identität auszubilden. Verantwortungsbewusste Eltern erklären ihren Kindern also ohnehin irgendwann, welcher Mann welche Rolle spielt – und lassen Kontakt zum leiblichen Vater zu.
Andere Forschungen besagen, dass Kinder eine eindeutige Orientierung brauchen. Zu viele Personen, die sich kümmern (wollen), können Kinder verwirren und verunsichern. Aber Abstammungskenntnis und Orientierungsdrang schließen sich nicht aus. Im Gegenteil, sie bedingen einander: Wer weiß, woher er kommt, findet sich im Leben besser zurecht als jemand, der hauptsächlich damit beschäftigt ist, sich selbst zu suchen.
Unabhängig davon sollten Eltern ihren Kindern mehr zutrauen. In der Regel erkennen Kinder die Erziehungsleistung des sozialen Vaters an und stellen diese über den Kontakt zum leiblichen Vater.
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