Kommentar Zivilklausel: Die Freiheit zu nicht-militärischer Forschung
Die Wissenschaft muss auch frei sein, bestimmte Forschung nicht zu machen.
Z u den unterschätzteren politischen Tugenden gehört es, die eigene Meinung zu ändern. Meist wird ein Sinneswandel im Deutschen eher in den Kategorien von Verrat und Untreue beschrieben, sodass es immer bequemer und leichter zu kommunizieren ist, wenn man eine einmal beschlossene Position beibehält – auch wenn man selbst mittlerweile daran zweifelt. Von daher: Erfreulich, dass sich die Bremer Grünen-Fraktion traut, sich auf die ernsthafte Prüfung einer Zivilklausel im Hochschulgesetz einzulassen.
Mitte März hatte sie das Ansinnen, den Hochschulen des Landes militärische Forschung zu verbieten, noch brüsk abgelehnt: Es gebe ja die Selbstverpflichtung der Uni, die Musikhochschule sei unverdächtig, und man sei zuversichtlich, dass sich die anderen Hochschulen in absehbarer Zeit auch solche Klauseln zulegen würden. Das kam vor allem bei jungen Parteimitgliedern nicht gut an – aber um die Partei zu zwingen, sind die doch noch zu schwach.
Dafür kann die Fraktion jetzt sicher sein, das Richtige zu tun. Denn es ist gar nicht so wichtig, ob am Ende eine juristisch verbindlichere Zivilklausel im Hochschulgesetz steht: Von entscheidender Bedeutung ist es, zu klären, wie und vor allem ob Forschung sich abseits des militärisch-wirtschaftlichen Komplexes noch entfalten kann. Der jetzt beschlossene Prüfauftrag klärt – wie frei Wissenschaft im Jahr 2012 noch ist.
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