Kommentar Verurteilung Deutsche Bank: Bank verliert im Spielcasino
Das Gericht hat entschieden, dass undurchsichtige Zockerprodukte wie von der Deutschen Bank illegal sind. Der Erpressungsversuch des Instituts ist gescheitert.
D ie Deutsche Bank hat vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine kostspielige Schlappe einstecken müssen. Das Urteil ist aber auch eine wegweisende Niederlage für andere Institute.
Der BGH zielt in seinem Spruch weit über den mittelständischen Hygienebedarfs-Hersteller Ille hinaus, der gegen die Bank geklagt hatte. Denn neben ungezählten Mittelständlern fielen kleine und größere Kommunen wie Bad Oeynhausen, Pforzheim oder Würzburg auf die Zockerangebote der Banken herein.
Bei dem Versuch, die klammen Stadtfinanzen zwischen zu niedrigen Einnahmen, zu hohen Ausgaben und wachsenden Schulden hindurchzulavieren, wurde vielerorts leichtfertig auf Risiko gesetzt. Dabei sind riskante Finanztransaktionen für die meisten Kommunen eigentlich tabu.
ist Wirtschaftsautor bei der taz.
Der schillerndste Lockvogel unter allen war die Deutsche Bank. Aber auch andere Finanzinstitute wie die WestLB, die Commerzbank oder die Hypo-Vereinsbank boten diese dubiosen Deals bis zur Banken- und Finanzkrise fast flächendeckend an. Im Kern waren die angebotenen "Swaps" (eigentlich Tausch) für die überforderten Stadtkämmerer eine einseitige und riskante Wette. Gleichzeitig verbargen die Banken die eigenen sicheren Gewinne in einer raffinierten Vertragskonstruktion.
Das oberste Gericht hat nun entschieden, dass solche undurchsichtigen Zockerprodukte nicht allein illegitim, sondern auch illegal sind. Das dürfte viele Banken nun beim Schadensersatz teuer zu stehen kommen. Nicht umsonst hatte der Deutsche-Bank-Anwalt in der Verhandlung vor "einer zweiten Finanzkrise" gewarnt. Die Erpressung scheiterte, verloren hat im Spielcasino dieses Mal die Bank.
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