Kommentar Urteil zum Euro-Rettungsschirm: Gestutzt, nicht gekippt
Das Urteil aus Karlsruhe wird weit über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben. Das Parlament darf seine Befugnisse nur delegieren, wenn es gar nicht anders geht.
E s hätte schlimmer kommen können für Bundesregierung und Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht hat das Geheimgremium zur Kontrolle des Eurorettungsschirms nur zurechtgestutzt und nicht völlig gekippt. Nur dort, wo wirklich Geheimhaltung nötig ist, um Spekulanten nicht vorzuwarnen, soll das Neunergremium den Bundestag ersetzen.
Schon im Oktober hatte das Gericht mit einer einstweiligen Anordnung die Arbeitsaufnahme des Neunergremiums verhindert. Damals sah es so aus, als ob Karlsruhe das Geheimgremium ganz kippen wolle. Doch Bundestag und Bundesregierung beantragten eine mündliche Verhandlung, um die Richter umzustimmen. Das ist nun zumindest teilweise gelungen.
Insofern ist das Urteil von Dienstag auch ein kleiner Sieg der Politik gegen allzu schneidige Richter. Das Urteil wird aber dennoch weit über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben. Das Parlament darf seine Befugnisse nur dann an kleine Ausschüsse delegieren, wenn es gar nicht anders geht.
ist rechtspolitischer Korrespondent der taz mit Sitz in Freiburg.
Schließlich ist das Parlament im Plenum am repräsentativsten. Dort können schon ein paar Abweichler der Mehrheitsfraktion großen Wirbel verursachen – wie am Montag bei der Abstimmung über die Griechenland-Hilfen zu sehen war. In einem kleinen Ausschuss wird es solche Turbulenzen nie geben, weil die Fraktionen nur linientreue Abgeordnete entsenden.
Dennoch war die Angst unbegründet, die Regierung werde nun möglichst viele Entscheidungen in dem kleinen handverlesenen Geheimgremium abnicken lassen. Sie hat auch bisher alle großen Entscheidungen zur Eurostablisierung im Plenum abstimmen lassen. Denn nur hier wird deutlich, dass SPD und Grüne Merkels Politik im Wesentlichen mittragen.
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