Kommentar Urteil gegen Uli Hoeneß: Keine Schonung, kein Exempel

Dreieinhalb Jahre Gefängnis für den Steuerbetrüger sind gerechtfertigt. Die Diskrepanz zwischen Selbstanzeige und Wirklichkeit war einfach zu groß.

Ulrich H. hinter Gittern. Bild: dpa

Das Urteil gegen Uli Hoeneß ist ausgewogen und angemessen. Hier wurde kein Fußballheld geschont. Es wurde aber auch kein Exempel statuiert. Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung – das ist eine Strafe, mit der zu rechnen war.

Ein Freispruch für Hoeneß wäre nur möglich gewesen, wenn seine Selbstanzeige aus dem Januar 2013 vollständig gewesen wäre, wenn er damals also wirklich reinen Tisch gemacht hätte. Aber alle Versuche, die Selbstanzeige als nur leicht missglückt darzustellen, waren eine Show fürs Publikum. Hoeneß hat bei der Selbstanzeige eben nicht nur kleinere Formfehler gemacht, sondern einen Großteil der notwendigen Informationen überhaupt nicht vorgelegt.

Wie groß der Unterschied zwischen Selbstanzeige und Wirklichkeit war, sieht man schon an der Abschlagszahlung von Hoeneß. Der Bayern-Präsident zahlte direkt nach der Selbstanzeige rund 10 Millionen Euro an Steuern nach. Tatsächlich hat er aber rund das Dreifache an Steuern hinterzogen. Wer hier behauptet, Hoeneß habe schon im letzten Jahr alles Notwendige offengelegt, macht sich lächerlich. Hoeneß Verteidiger hat nun Revision angekündigt, weil er findet, dass die missglückte Selbstanzeige zu wenig berücksichtigt wurde. Hoeneß dürfe nicht behandelt werden wie ein Steuerhinterzieher, der gar nicht an der Aufklärung mitwirkte.

Auch das sind Nebelkerzen (die vielleicht nur Hoeneß Position im Verein retten sollen). Das Gericht hat die Mitwirkung von Hoeneß ja durchaus strafmildernd gewertet. Es hat genau deshalb keinen „besonders schweren Fall“ der Steuerhinterziehung angenommen, trotz der gewaltigen Summen. Ohne die versuchte Selbstanzeige hätte Hoeneß eine deutlich höhere Freiheitsstrafe erhalten.

Aber natürlich konnte diese Aufklärungshilfe nicht so strafmildernd wirken, dass am Ende eine Bewährungsstrafe herauskommt. Schließlich handelte Hoeneß nicht völlig freiwillig, sondern weil Journalisten hinter ihm her waren. Außerdem ging es um Beträge, für die die meisten von uns ein Leben lang arbeiten.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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