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Kommentar ÜberhangmandatAnachronismus Erststimme

Kommentar von Christian Semler

Das Verhältniswahlrecht bringt im Parteienstaat den Wählerwillen zum Ausdruck. Ein Sieg mit Überhangmandaten wird von der Wählermehrheit nicht als demokratisch legitim angesehen.

K ann es rechtens sein, dass eine Partei bei der Bundestagswahl mehr Abgeordnete erhält, als ihr nach den für sie abgegebenen Zweistimmen zustünden? Dieser Fall könnte erstmals am kommenden Sonntag zugunsten der CDU eintreten - und das entspräche sogar dem geltenden Wahlrecht.

Gegen dieses Ergebnis lässt sich auch nicht mit dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht argumentieren. Dessen Urteil von 2008 hatte nur einen speziellen Fall im Auge, den der negativen Stimmgewichtung. Dort kann - was selten vorkommt - eine geringere Zahl von Zweitstimmen bei einer Landesliste im Zuteilungsverfahren zwischen den Bundesländern zu einem zusätzlichen Sitzgewinn führen.

Eine ganz andere Frage betrifft die politische Legitimität eines solchen Ergebnisses. Nur das Verhältniswahlrecht spiegelt exakt den Wählerwillen wieder. Während die Einführung der Erststimme im bundesdeutschen Wahlrecht nur ein untauglicher Versuch ist, Vertrautheit zwischen dem Wahlvolk eines Wahlkreises und dem Direktkandidaten herzustellen. Untauglich deshalb, weil von Ausnahmen (Christian Ströbele) abgesehen die Abgeordneten nicht in ihren Wahlkreisen verankert sind, die Bedürfnisse ihrer Wähler nicht zum Ausdruck bringen. Sie fungieren als Vollzugsorgane ihrer jeweiligen Parteizentralen.

Der Grund für die Einführung dieses Zweistimmen-Konzepts liegt in dem Misstrauen, mit dem die Nachkriegspolitiker im Westen Deutschlands das reine, zentralisierte Verhältniswahlrecht der Weimarer Republik betrachteten. Sie glaubten irrtümlich, mit der Einführung von Direktkandidaten, persönliche politische Verantwortung zu etablieren und der Ablehnung der "Systemparteien", die für Weimar so verhängnisvoll gewesen sei, entgegenzuwirken.

Wenn Überhangmandate den Ausgang der Bundestagswahlen entscheiden sollten, wäre dies ein Sieg der dem Wahlrecht beigemischten Mehrheitswahl-Komponente. Im Wählerbewusstsein ist das Verhältniswahlrecht der ausschlaggebende Faktor. Er ist es, der im Parteienstaat den Wählerwillen zum Ausdruck bringt. Die Erststimme ist hingegen ein künstlicher Hybrid. Ein Sieg bei geringerer Stimmenzahl, lediglich bewirkt durch Überhangmandate, mag rechtlich einwandfrei sein. Er wird von der Mehrheit der Wähler nicht als demokratisch legitim angesehen werden.

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17 Kommentare

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  • MW
    Martin Wilke

    @hell-oh,

     

    guck Dir mal an, was die Experten von wahlrecht.de (das waren die Kläger in dem Verfahren zum negativen Stimmgewicht) darüber schreiben.

  • HE
    Hans-Joachim Ebel

    Die Wahlordnung gehört auf den Prüfstand

     

    Hilfe, ich darf keinen wählen der mir gefällt!

    Ich will wählen gehen, da mir die etablierten Parteien am Volk vorbeiregieren. Meine Stimme für eine „Splitterpartei“ hilft, dass diese Parteien weniger Stimmanteile erhalten.

     

    Heute habe ich mir den für Lüneburg gültigen Stimmzettel ausgedruckt und festgestellt, dass ich weder Erst- noch Zweitstimme vergeben kann. Warum? Mein Kandidat für die Erststimme wohnt 250 km entfernt und ist damit aus der Reichweite der Wählbarkeit. Meine Partei für die Zweitstimme - nach vielen Recherchen und Überlegungen habe ich eine gefunden – fehlt auch auf dem Stimmzettel. Sie steht nur in einigen Bundesländern zur Wahl, hier nicht! Alle angebotenen Parteien (12 von 27) sagen mir nicht zu. Weder Erst- noch Zweitstimme kann ich also reinen Gewissens vergeben.

     

    Das ist ein Problem und das liegt an der Wahlordnung.

    Problem 1: Wieso müssen hochkarätige Menschen sich einer Partei anschließen, um deutschlandweit wählbar zu werden? Diesen parteilosen Einzelkandidaten bleibt ein Radius von vielleicht 80 km.

    Problem 2: Wieso müssen Parteien mit hehren Zielen in jedem einzelnen Bundesland aufgestellt sein, um in ganz Deutschland gewählt werden zu können?

     

    Solange die Wahlordnung nicht geändert wird, bleibe ich wohl ratlos, da meine Entscheidungen bezüglich Personen und Parteien bei der Wahl nicht umsetzbar sind!

     

    Nicht wählen will ich nicht, wählen nach meiner Überzeugung darf ich nicht, was nun?

  • H
    hell-oh

    "Dieses angeblich „seltene“ Phänomen tritt im Zusammenhang mit jedem (!) Überhangmandat auf"

    stimmt leider nicht, tritt nur dann auf wenn durch mehr zweitstimmen ein überhandmandat erreicht wird. bevor man solche Behauptungen bei einem solch heiklen Thema aufstellt, sachverständige Personen fragen.

  • AK
    albert knapp

    Bedauerlicherweise ist die taz vom 22.9. voller sachlicher Fehler was das Thema Überhangmandate angeht. Vielleicht hätte man sich vorher mal bei wahlrecht.de kundig machen sollen.

     

    Das negative Stimmengewicht ist durchaus kein so rarer Fall wie es Christian Semler mit seinem Kommentar auf der Titelseite behauptet.

    Was in seinem Artikel fehlt, ist die Tatsache, daß wir durch Doppelkandidaturen auch bei dem 2-Stimmen-System oft überhaupt keine Auswahl zwischen den Wahlkreiskandidaten haben, da die meisten ohnehin auf einer Landesliste abgesichert sind. Warum kommt das nicht auf den Tisch?

    Mehr noch, die einzige Chance für eine Auswahl wäre eine Änderung des Systems zugunsten Kumulieren und Panaschieren. Wieso haben wir bei Kommunalwahlen in vielen Bundesländern diese Möglichkeit, aber bei der weitaus wichtigeren Bundestagswahl nicht?

    Manchen ist das natürlich schon zuviel Demokratie.

     

    Liest man die beiden anderen Artikel in der heutigen taz zum Thema Überhangmandate, findet man zahllose Fehler.

     

    Was die Grünen zum Thema Überhangmandate in Nordrhein-Westfalen äußern, zeigt, daß auch hier wieder mal allerhand Leute die Wirkungsweise des 2-Stimmen-Systems überhaupt nicht verstanden haben. In NRW traten noch nie Überhangmandate auf, und werden nach allen Berechnungen auch dieses Mal nicht vorkommen; dies gilt auch für Niedersachsen.

     

    Wesentlich beim Entstehen von Überhangmandaten sind vor allem alle anderen (kleineren) Bundesländer, vor allem jene, wo eine Partei vermutlich viele oder gar alle Wahlkreise gewinnt, ohne daß sie entsprechend viel Zweitstimmen hat. So beispielsweise Baden-Württemberg und Sachsen, wo es auch bei den Wahlen 2005 CDU-Überhangmandate gab. Just in Baden-Württemberg kämpfen aber Grüne um Direktmandate, die sie kaum gewinnen können - und die dann vermutlich der CDU zufallen, die dort ohnehin schon vor 4 Jahren 33 von 37 Wahlkreisen gewann.

    Bei einem Stimmenverlust von rund 10% und mehr wird die SPD nämlich auch ihre knappen Wahlkreise nicht mehr halten können - und der Stimmengewinn der Grünen wird nicht derart sensationell sein, daß sie plötzlich mehrere Wahlkreise gewinnt. Selbst Joschka Fischer konnte in Frankfurt nie einen Wahlkreis gewinnen.

     

    Speziell Freiburg und Stuttgart I, wo Grüne um Direktmandate und Erststimmen kämpfen, ist hier ein gutes Beispiel. Gehen diese wackligen, mit knapper Mehrheit gewonnenen SPD-Direktmandate auch an die CDU, wird sie in Baden-Württemberg fast alle Wahlkreise abräumen und das bei einem prognostizierten Zweitstimmenanteil von gerade mal 35%. Und die Zahl der Überhangmandate allein in diesem Bundesland könnten von bisher 3 auf 5-7 steigen.

     

    Der Artikel von Herrn Rath ist an einigen Stellen so falsch, daß er schlichtweg peinlich ist.

     

    Die Bundestagsmandate werden nicht zuerst in den Ländern, sondern zuerst auf Bundesebene nach Zweitstimmen ermittelt.

    Dann erst werden sie nach auf die Länder verteilt und die Direktmandate abgezogen. Da die Mehrheitswahl bei den Erststimmen ein völlig anderes Mandats-Ergebnis produzieren kann, kann es und wird es bei dem gegenwärtigen System immer wieder zu Überhangmandaten kommen.

     

    Es gibt auch keine Reststimmenverwertung, sondern die Mandate wurden bisher nach Hare-Niemeyer bzw. jetzt Sainte Lague verteilt, was in etwa einem Dreisatz entspricht - und gerechter ist als das frühere d'Hondt-System.

     

    Das 2-Stimmen-System mit Überhangmandaten gehört schon seit Jahren geändert. Diese Chance haben nicht nur die Profiteure (CDU/CSU) sondern auch die SPD verhindert. Jetzt, wo nach allen Umfragen ein Erdrutsch der SPD sicher ist, so daß eine schwarz-gelbe Koalition auch ohne Mehrheit mit rund 45% und 20-30 Überhangmandaten regieren könnte, ist das Problem endlich mal in die Öffentlichkeit gerückt.

     

    Bedenklich finde ich auch, daß Umfragen in verschiedenen Jahrzehnten immer wieder bestätigen, daß nur ein geringer Prozentsatz das 2-Stimmen-System überhaupt verstanden hat.

     

    Sachlichere Informationen über so ein bedeutsames Thema hätte ich gerade in der taz erwartet!

  • H
    Herz

    Ähm, für mich funktioniert Politik so: Ich wähle eine Person (!), die mich in den Parlamenten vertritt und keine Liste, die irgendein Parteitag zusammengemauschelt hat. Ich bin mir sicher, sobald diese Listen verschwinden, und die Abgeordneten ausschließlich über Direktmandate in die Parlamente einziehen können, zeigen diese deutlich mehr Interesse an ihren Wahlkreisen.

  • TG
    Tobias Geisen

    Ich finde die ganze Diskussion geht an dem Problem vorbei, dass mir die Parteien auf Bundes- und Landesebene durch die Landeslisten ihre Kandidaten als Friß-oder-Stirb vorsetzen. Würde es dem Wählerwillen nicht mehr entsprechen, wenn auf Landes- oder Regierungsbezirksebene ähnlich wie bei Kommunalwahlen (zumindest in Baden-Württemberg) ich die mir genehmen Abgeordneten einer (oder auch mehrerer) Parteien auswählen könnte.

    Den mit der Erststimme kann ich auch einen mir nicht genehmen Abgeordneten der Grünen abwählen, auch wenn ich die anderen für wünschenswert halte.

  • DS
    Dethlev Schampera

    Im Grunde gäbe es eine ganz einfache Lösung:

    a) Die Wahlkreise werden vergrößert

    b) Die Sitze im Bundestag werden zur Hälfte auf Wahlkreise (Erststimmen) und Listenplätze (Zweitstimmen) aufgeteilt

     

    Resultat:

    a) Ich habe EINE Wahlkreiskandidatin/EINEN Wahlkreiskandidaten , die/der für den Wahlkreis steht

    b) Es gibt keine Überhangmandate mehr und die Anzahl der Bundestagsmandate steht fest

    c) Ich kann meine Partei wählen und trotzdem z.B. die parteilose oder -fremde Fachfrau, mit den Spezialkenntnissen für meinen Wahlkreis.

    d) Ein Wahlkampf ist wieder ein Wahlkampf, weil die Unwägbarkeiten wieder größer werden und Anstrengung wieder gefragt ist.

     

    Ich hoffe dies waren wohl gewählte Worte, die mein Anliegen erklären konnten.

     

    c)

  • F
    Fritz

    Ich kann Herrn Rainer Sömisch nur zustimmen. Je mehr taz-Leser die Erststimme verweigern, desto besser für's Land!

  • RK
    Roland Kuhnert

    Zum einen gibt es auch noch andere direkt gewählte Abgeordnete außer Christian Stöbele, die in ihrem Wahlkreis verankert sind. Zum anderen hat der über die Erststimme direkt und persönlich gewählte Abgeordnete eine durchaus in der Wertigkeit höhere demokratische Legitimation als der über Listenplätze positionierte Funktionsträger. Insofern stellt das Wahlrecht in seiner jetzigen Form mit seinen personalisierenden Elementen meiner Ansicht nach eine sinnvolle Verfeinerung eines reinen Verhältniswahlrechtes dar. Warum man die Überhangmandate derart problematisieren muss, erschließt sich mir nicht.

  • RS
    Rainer Sömisch

    Eine gewachsene, nachvollziebare Bindung von Direktkandidaten an "ihre" Wahlkreise zeigt sich meiner Wahrnehmung nach nur in Ausnahmefällen. Semler hat Recht, dass eine allein auf Überhangmandaten gründende Mehrheit demokratisch nicht legitim ist. Aus diesem Grund werde ich keine Erststimme abgeben. Und hoffe, dass möglichst viele die Abgabe der Erststimme verweigern, um ein Zeichen zu setzen. Wie wäre es mit einer taz-Initiative "Erststimmenboykott"?

  • AM
    alter Manzey

    Die Bundestagsabgeordneten antworten in Interviews und Talkshows gegenüber den - immer seltener - gemachten Vorwürfen, sie hätten von den Sorgen der "Menschen da draußen im Lande" keine Ahnung, reflexartig: "Durch Gespräche in meinem Wahlkreis,in meinem Wahlkreisbüro weiß ich ganz genau....". Damit soll dokumentiert werden, wie nah der Abgeordnete doch "seinem" Volk sei und wie gut er über dieses informiert wird. Meine Wenigkeit hat mit mittlerweile 67 Jahren noch nie "seinen" Abgeordneten zu Gesicht bekommen - nicht in Hamburg, nicht in Nordrhein-Westfalen, nicht in Schleswig-Holstein. Und wenn ich auf dem Wahlzettel einem mein Kreuzchen geschenkt habe, dann wegen der Politik, die seine Partei vertritt, und die deshalb das Kreuz auf der rechten Seite des Zettels bekommt. Die Person des direkt zur Wahl anstehenden war mir meistens völlig fremd.

  • LD
    Lafontainskaja Diktatura

    "Untauglich deshalb, weil von Ausnahmen (Christian Ströbele) abgesehen die Abgeordneten nicht in ihren Wahlkreisen verankert sind, die Bedürfnisse ihrer Wähler nicht zum Ausdruck bringen. Sie fungieren als Vollzugsorgane ihrer jeweiligen Parteizentralen"

     

    Diese Wertung des Herrn Semler ist geradezu widerwärtig arrogant und eine Beleidigung für eine große Zahl der Wahlkreisabgeordneten aller Parteien.

     

    Er stößt damit ins das Horn der Rechts- und Linksradikalen, die die Abgeordneten regelmäßig als "Volksverräter" oder "Volkszertreter" diffamieren und sie als Marionetten ihrer Parteizentralen darstellen.

  • F
    Fritz

    Ich verstehe die Logik nicht, wonach ein direkt gewählter Kandidat weniger legitimiert sein soll, als ein von einer Partei auf einer Liste aufgestellter und somit allenfalls mittelbar gewählter. Wieder mal zu kurz gesprungen, taz.

     

    Lustig auch, dass das Prinzip just dann von der linken Presse als Thema aufgegriffen wird, wenn es einmal gegen die linken Parteien wirken könnte.

  • OA
    o aus h

    Ich widerspreche: Es mag nicht viel helfen, in Zeiten wo Promis, z.B. Steinmeier einfach einen "leeren" Wahlkreis zugelost bekommen, um zusätzlich nach Möglichkeit ein Direktmandat zu holen. Aber immerhin bewirkt das Direktmandat auf relativ einfache Weise, dass jeder Winkel Deutschlands zumindest nominell im Bundestag vertreten ist. Das wäre bei reinem Listenwahlrecht überhaupt nicht mehr gewährleistet, es wäre im Gegenteil zu befürchten, dass gerade die ländlicheren Landstriche, weil arm an Wählern, für die Politik noch uninteressanter werden.

  • JB
    Jochen Buthe

    ... und die Parteifunktionäre und die Apparatschiks lachen sich ins Fäustchen. Endlich hätten Sie den Nasenring, an dem sie die Abgeordneten komplett durch die politische Arena steuern könnten. Es lebe die Partei, die Partei sie lebe hoch.

    Wer eine funktionierende Demokratie wünscht, sollte sich für eine Schwächung der Parteien stark machen - also eher für die Abschaffung des Verhältniswahlrechts.

    Die Wirkungsweisen und Zusammenhänge der Wahlsysteme hat Karl Popper recht anschaulich schon 1987 in einem SPIEGEL Essay dargelegt.

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13523345.html

  • R
    randOM

    Tja, und was passiert, wenn diese Mandate entscheiden? Keien Partei, die die Möglichkeit hat, wird diesen Trumpf aus der Hand geben. Kann man nur hoffen, dass das edlich vor der nächsten Wahl geändert wird...

  • W
    Wähler

    Im Artikel steht:

     

    „Dessen Urteil von 2008 hatte nur einen speziellen Fall im Auge, den der negativen Stimmgewichtung. Dort kann - was selten vorkommt - eine geringere Zahl von Zweitstimmen bei einer Landesliste im Zuteilungsverfahren zwischen den Bundesländern zu einem zusätzlichen Sitzgewinn führen.“

     

    Dieses angeblich „seltene“ Phänomen tritt im Zusammenhang mit jedem (!) Überhangmandat auf (es sei denn, die CSU holt welche). Vielleicht sollte man, bevor man solche Behauptungen bei einem solch heiklen Thema aufstellt, sachverständige Personen fragen.