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Kommentar Uber versus TaxiKlagen, die nach hinten losgehen

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Noch ist der deutsche Markt für Uber Pop verschlossen. Die Fahrvermittlung versucht ihn deswegen mit Klagen zu öffnen. Das wird aber nicht klappen.

Kann Uber sich tatsächlich irgendwann als Alternative zum gewöhnlichen Taxi verkaufen? Foto: dpa

D ie Rechtslage ist eindeutig. Wer in Deutschland Personen gegen Entgelt befördern will, braucht hierfür eine Genehmigung. Die Fahrervermittlung Uber, die Fahrer ohne Genehmigung vermittelte, ist deshalb illegal. Erst gestern hat das Oberlandesgericht Frankfurt das Verbot von Uber Pop bestätigt, weil das Geschäftsmodell gegen den lauteren Wettbewerb verstoße.

Uber argumentiert juristisch deshalb auf einer höheren Ebene. Das strenge deutsche Personenbeförderungsgesetz verstoße gegen Grundrechte und die Dienstleistungsfreiheit. Doch auch damit wird Uber am Ende keinen Erfolg haben. Solche Eingriffe in die Unternehmerfreiheit lassen sich schließlich gut begründen, zum Beispiel mit der Sicherheit der Fahrgäste. Letztlich ist es eine politische Entscheidung, wieviel und welcher Schutz im Transportgewerbe vorgeschrieben wird. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof werden diesen Spielraum des Gesetzgebers achten und sich nicht einmischen. Es gibt hier offensichtlich kein grobes Unrecht, das verhindert werden muss.

Wenn Uber Erfolg haben will, müsste das Unternehmen auf eine Änderung der Gesetzeslage hin arbeiten, entweder in Deutschland oder auf EU-Ebene. Statt einer staatlichen Genehmigungspflicht für alle Fahrer könnte den Unternehmen auch die Erstellung eines zertifizierten Sicherheitskonzeptes vorgeschrieben werden. Eine solche Gesetzesänderung ist nicht aussichtslos. Schließlich ist das Taxigewerbe nicht unbedingt beliebt. Der Service ist mau, die Fahrer werden schlecht bezahlt und die Tarife werden immer teurer. Da lässt sich Uber durchaus als interessante Alternative verkaufen.

Was also sollen Ubers Klagen noch? Will man eine Drohkulisse gegenüber der Politik schaffen? Oder nur das Thema im Fokus der Medien halten? Das könnte aber auch nach hinten los gehen. Wenn Uber zu forsch auftritt, kann es sein, dass sich die deutsche Öffentlichkeit doch mit der bodenständigen Taxibranche solidarisiert, die von einem vermeintlich aggresiven US-Konzern bedrängt wird. Wenn US-Unternehmen gegen deutsche Gesetze klagen, kommt das in Deutschland überhaupt nicht gut an, wie die letzten zwei Jahre TTIP-Diskussion gezeigt haben.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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