Kommentar ThyssenKrupp-Manager: Manager als Totschläger

Rechtsgeschichte schrieb das am Freitag in Turin verkündete Urteil vor allem deshalb, weil es dem Manager Espenhahn vorsätzlichen Totschlag zur Last legt.

Sechzehn Jahre und sechs Monate Haft für den ThyssenKrupp-Manager Harald Espenhahn, außerdem Haftstrafen zwischen zehn und 13 Jahren für fünf weitere Manager der italienischen Tochter des deutschen Stahlkonzerns: Noch nie in der jüngeren Geschichte wurde ein Arbeitsunfall in Italien so schwer geahndet wie jetzt die Brandkatastrophe vom Dezember 2007 im ThyssenKrupp-Werk Turin, bei der sieben Arbeiter starben.

Rechtsgeschichte aber schrieb das am Freitag in Turin verkündete Urteil vor allem deshalb, weil es Espenhahn vorsätzlichen Totschlag zur Last legt: Wenn ein Manager um die Risiken am Arbeitsplatz wisse, wenn er die nötigen Investitionen in Sicherheit und Brandschutz unterlasse, dann nehme er Tote bewusst in Kauf.

Das Urteil steht so für eine Wende in der Haltung nicht bloß der Justiz, sondern der ganzen Gesellschaft gegenüber Unfällen am Arbeitsplatz. Anders als in Deutschland zeigen die Medien höchste Aufmerksamkeit für die Todesfälle in den Silos der Raffinerien, auf den Werften oder auf Baustellen.

MICHAEL BRAUN ist Italien-Korrespondent der taz.

Ausführliche Berichte in den Fernsehnachrichten, Streiks der Belegschaften, empörte Stellungnahmen der Politiker bis hinauf zum Staatspräsidenten sind immer wieder zu vermelden, wenn Menschen auf der Arbeit ihr Leben verlieren - so auch erst letzte Woche wieder, als in einer Raffinerie in Cagliari ein Arbeiter an giftigen Dämpfen starb.

Doch so hoch die öffentliche Aufmerksamkeit war, so merkwürdig kontrastierte dazu die faktische Straflosigkeit derer, die diese Unfälle zu verantworten hatten. Meist dürfen sich die Angeklagten über die Verjährung der Taten freuen, ehe die Verfahren in letzter Instanz abgeschlossen wären. Und im schlimmsten Fall gibt es milde Bewährungsstrafen.

Mit dieser Tradition suchte nun der anklagende Turiner Staatsanwalt Raffaele Guariniello zu brechen. Wohl deshalb auch wählte er die juristische Konstruktion, wegen Totschlags anzuklagen - damit verlängern sich die Verjährungsfristen drastisch. Erfolg hatte Guariniello aber nicht so sehr wegen des insgesamt gewandelten Meinungsklimas und auch nicht nur deswegen, weil die Italiener nun Arbeitsunfälle nicht mehr tolerieren wollen.

Ihm kam zu Hilfe, dass da ein deutsches Unternehmen auf der Anklagebank saß: Antideutsche Töne, die auch auf die NS-Zeit anspielten, waren nach der Tragödie von Turin immer wieder zu hören. Gut möglich also, dass dieses Urteil Episode bleibt: dass Italien ansonsten zu seiner Tradition der juristisch folgenlosen moralischen Empörung zurückkehrt.

Episode ist das Urteil ganz sicher schon in einem anderen Punkt: Es wurde von allen Seiten, von links bis rechts, ja selbst von Berlusconi-Ministern bejubelt. Richter, die durchgreifen, die auch Weiße-Kragen-Täter nicht schonen, sollten der Berlusconi-Mannschaft, die gerade die Justiz handzahm machen will, eigentlich gar nicht schmecken. Doch Berlusconi bleibt nicht umsonst gelassen: Er weiß nur zu gut, dass das "gesunde Volksempfinden" seiner Wähler sich in der einen Minute über das Urteil von Turin freut - und schon in der nächsten Minute der Berlusconi-Hetzjagd auf die Staatsanwälte zujubelt.

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Promovierter Politologe, 1985-1995 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Unis Duisburg und Essen, seit 1996 als Journalist in Rom, seit 2000 taz-Korrespondent, daneben tätig für deutsche Rundfunkanstalten, das italienische Wochenmagazin „Internazionale“ und als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für das Büro Rom der Friedrich-Ebert-Stiftung.

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