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Kommentar TelekomTelekom am Pranger

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die Telekom vermeldet wieder einmal einen Datenschutzmissbrauch - von 2006. Warum eigentlich erst jetzt?

Bild: taz

Christian Rath ist Korrespondent für Rechtsfragen bei der taz.

Schon wieder die Telekom: Erneut steht der ehemalige Staatskonzern im Mittelpunkt eines Datenschutzskandals. Diesmal ist er nicht so eindeutig der Bösewicht wie beim letzten Mal, als Telekom-Sicherheitsleute die Verbindungsdaten von Gewerkschaftern und Journalisten auswerteten, um eine undichte Stelle zu finden, die interne Informationen an die Presse verraten hatte. Jetzt wurde bekannt, dass 2006 Mobilfunkdaten (unter anderem die Mobiltelefonnummer und die Anschrift des Kunden) von 17 Millionen Kunden illegal kopiert wurden. Möglicherweise war auch hier ein Telekom-Mitarbeiter der Täter. Aber da er nicht im Interesse des Konzerns handelte, ist die Telekom in diesem Fall auch ein Opfer.

Mangelnde Sorgfalt und fehlende Sensibilität ist dem Konzern aber auch hier vorzuwerfen. Denn wer sensible fremde Daten verwaltet, muss sicherstellen, dass nicht jeder, der das Kennwort erfährt, auf sie zugreifen oder gar den ganzen Bestand kopieren kann. Inzwischen, immerhin, sollen die Hürden höher gelegt worden sein.

Die Kunden können also nur hoffen, dass die Telekom aus dem Desaster von 2006 gelernt hat. Doch warum hat die Telekom ihre Kunden nicht gleich darüber benachrichtigt, dass deren sensible Daten im Umlauf sind? Der eine oder andere Kunde hätte sicher gerne schon 2006 seine Mobilnummer gewechselt - sicher ist sicher. Und alles, was die Telekom jetzt anbietet - die Hotline und der kostenlose Nummernwechsel - wäre auch schon vor zwei Jahren möglich gewesen.

Man sei davon ausgegangen, dass die Datenträger alle beschlagnahmt wurden und die Daten nicht kursieren, heißt es seitens der Telekom. Doch diese Begründung ist nicht überzeugend. Der neue Telekom-Skandal zeigt vielmehr, dass eine neue Transparenzpflicht erforderlich ist. Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, ihre Kunden zu informieren, wenn deren persönliche Daten unbefugt verbreitet wurden. Das ist letztlich sogar im Interesse des Unternehmens. Denn dessen Ruf leidet unter solchen Skandalen, wie der Telekom-Fall deutlich macht.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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