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Kommentar StaatsbürgerschaftAbsurdität bundesdeutschen Rechts

Pascal Beucker
Kommentar von Pascal Beucker

Die Tochter einer NS-Verfolgten kann nicht deutsche Staatsbürgerin werden. Mit dieser diskriminierenden Gesetzeslage muss Schluss gemacht werden.

Nicht für Nachkommen für NS-Verfolgte? Das ist absurd Foto: imago/Winfried Rothermel

E s klingt zu absurd, um wirklich wahr sein zu können: Da verliert das Kind einer vor den Nazis nach Großbritannien geflüchteten deutschen Jüdin den grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, weil zum Zeitpunkt seiner Geburt noch ein grundgesetzwidriges Gesetz galt, das die Mutter diskriminierte – und zwar nicht als Jüdin, sondern „nur“ als Frau. So etwas kann man sich nicht ausdenken. Dieser Aberwitz ist tatsächlich bis heute bundesdeutsche Realität. Auf dieser Grundlage werden ernsthaft Einbürgerungsanträge abgelehnt. Es ist überfällig, dass damit Schluss gemacht wird.

Was ist das für ein grandioser Vertrauensbeweis, wenn die Nachkommen derjenigen, die sich vor dem nationalsozialistischen Vernichtungsfuror retten konnten, den deutschen Pass beantragen! Die Bundesrepublik sollte dankbar sein für jeden Einzelnen, der sich für diesen Schritt entscheidet. Da muss es doch völlig egal sein, wen und wann die Mutter oder Großmutter nach ihrer Flucht geheiratet hat.

Vergessen wir nie: Auch wenn sie dem deutschen Zivilisationsbruch nicht zum Opfer fielen, entkommen konnte keine jüdische Familie. Denn da waren immer noch der Vater, die Mutter, die Großmutter, der Großvater, die Schwester, der Bruder, der Onkel, die Tante, die Cousine oder der Cousin, die im Gas endeten.

Es geht um historische Verantwortung

Aus verständlichen Gründen wollten viele jener jüdischen Deutschen, die sich im Gegensatz zu ihren Angehörigen ins Ausland retten konnten, nie wieder etwas mit dem Land der Täter zu tun haben. Und nun beantragen die Tochter, der Sohn, der Enkel oder die Enkelin die deutsche Staatsbürgerschaft, die ihren Vorfahren von den Nazis entzogen wurde. Wie kann man ein solches Begehren ablehnen, ohne vor Scham im Boden zu versinken?

Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein: Abkömmlinge deutscher Staatsangehöriger, denen zwischen 1933 und 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, sind auf Antrag wieder einzubürgern, auch wenn sie nach dem zum Zeitpunkt ihrer Geburt geltenden Recht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung erworben hätten.

Wortwörtlich genau das haben die Grünen in der vergangenen Legislaturperiode vorgeschlagen. Doch ihr Gesetzentwurf zur Reformierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts kam nie zur Abstimmung. Desto dringender wäre es, ihn jetzt endlich zu beschließen.

Hier geht es um die Wahrnehmung historischer Verantwortung. Da sollten alle im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien gemeinsam darum bemüht sein, den bestehenden Missstand schnellstmöglich zu beseitigen. Das ist eine moralische Verpflichtung. Zum 70. Jubiläum des Grundgesetzes gehört die gegenwärtige blamable Rechtslage schnellstmöglich geändert. Ohne Wenn und Aber.

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Pascal Beucker
Inlandsredakteur
Jahrgang 1966. Arbeitet seit 2014 als Redakteur im Inlandsressort und gehört dem Parlamentsbüro der taz an. Zuvor fünfzehn Jahre taz-Korrespondent in Nordrhein-Westfalen. Seit 2018 im Vorstand der taz-Genossenschaft. Sein neues Buch "Pazifismus - ein Irrweg?" ist gerade im Kohlhammer Verlag erschienen.
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10 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Ausserdem, ja, ich wohne zum Teil in Deutschland und tue das seit fast 50 Jahren. Warum nehmen Sie an, dass wir alle gleich sind?

  • Was ist denn so schlimm daran wenn Menschen die die deutsche Staatsbürgerschaft haben wollen, auch enige Zeit in Deutschland gelebt haben müssen?

    • @Fallenangel85:

      Ich habe 14 Jahre als selbstaendige Erwachsene in Deutschland gelebt, bin dennoch nicht berechtigt.

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...gibt es dazu Äusserungen 'unseres' Bundesinnenministers, 'unserer' Justizministerin, oder der Bundeskanzlerin?

  • Das ist das alte patriarchalische Recht. Die Frau nimmt die Staatsbürgerschaft des Mannes an und verliert ihre eigene. Bei Exilanten kam das häufiger vor - ansonsten ist es aber keine spezifische Situation von vom NS-Regime verfolgten Frauen gewesen.



    Man kann das nachträglich ändern. Die Regelung bzgl. der Mutter oder der Großmutter ist aus heutiger Sicht natürlich verkehrt. Aber wo hört man auf? Will die taz zum strikten lex sanguinis zurück, nach dem jede*r, die deutsche Vorfahren hatten, die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben kann? Denn nach heutigem Recht könnten die meisten Nachkommen auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben.



    Oder soll es eine spezielle Geste sein, die nur gegenüber Exilantinnen gilt?



    Man kommt da schnell in eine Mischung aus Forderung nach Sonderrechten und Forderung nach blutbasierter Staatsbürgerschaft, die selbst die AfD rechts überholt.



    Wer ist denn real davon betroffen und was wird bezweckt? Leben Nachkommen dieser Frauen in Deutschland und haben ein Problem, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten? Wohl kaum. Leben sie im Ausland und haben kaum Verbindung zu Deutschland? Ein Blick in die Niederlande zeigt, dass dies für Niederländer*innen ganz ohne Patriarchat zum Verlust der Staatsbürgerschaft führen kann. Dort ist das leicht rassistisch angehauchte lex sanguinis nämlich stärker aufgeweicht als in Deutschland.



    Von daher sollte man sich überlegen, ob eine gut gemeinte Forderung sich im Endeffekt nicht als rassistischer Bumerang erweisen kann.

    • @Velofisch:

      Es geht auch, unter anderem, um Nachkommen von Menschen, die aus politischen Gruenden fliehen mussten und denen die Staatsangehoerigkeit entzogen wurde - also geht es keineswegs immer um "Rasse".



      Ausserdem ist es die Staatsbuergerschaft, die aus rassistischen Gruenden entzogen wurde, nicht der heutige Anspruch.



      Es geht nicht um Nachkommen von Deutchen per se, es geht um Menschen, denen die Staatsbuergerschaft geraubt wurde.



      Es wundert mich, dass das nicht deutlich ist.

  • Wann hat den die Betroffene (das Kind) die Staatsangehörigkeit verloren? So wie es sich im Text anhört hatte Sie nie die deutsche Staatsbürgerschaft und wollte diese jetzt erstmalig erwerben. Der Tatsachenteil ist extram stark verkürzt.

    Der Autor stellt im Übrigen selber klar, dass die vorhergehende Generation die Staatsbürgerschaft "als Frau " verloren hat? Daraus lässt sich folgern, dass die Betroffene die Staatsbürgerschaft nicht aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verloren hat. Wie ging den jetzt die Staatsbürgerschaft verlustiert?

    Ich unterstütze die Forderung des Autoren zumindest teilweise, bin mir jedoch nicht sicher, ob der Betroffenen hier insoweit geholfen wäre. Irgendwie korrespondieren hier die Gründe nicht miteinander.

    • Pascal Beucker , Autor des Artikels, Inlandsredakteur
      @DiMa:

      Der Fall, den ich hier kommentiere, ist kompliziert. Und wie es in einem Kommentar nicht anders möglich ist, ist der "Tatsachenteil" hier tatsächlich stark reduziert. Aber es gibt ja auch noch zwei Artikel zu der Problematik: www.taz.de/!5561484/ und www.taz.de/!5561481/ , die ich Ihnen zum besseren Verständnis empfehle.

      • @Pascal Beucker:

        Vielen Dank für die Konkretisierung. In dem Fall geht die Entziehung der Staatsbürgerschaft der Mutter (bzw. Großmutter) offensichtlich auf die Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 zurück und war ausschließlich auf die Reiligion zurück zu führen.

        Dieses Verhalten ist wirklich widerlich und sollte dringend geändert werden. Danke, dass Sie mit Ihrem Artikel darauf aufmerksam gemacht haben.

        Portugal und Spanien sind uns da um einiges Voraus und das obwohl die Vertreibungsgeschichte dort viel weiter zurück liegt.

        Das Problem liegt jedoch nicht beim ablehnenden Verwaltungsbeamten, sondern beim nicht handelnden Gesetzgeber.