Kommentar Srebrenica-Urteil: Unterlassene Hilfeleistung

Es gab einen Freispruch für die Niederlande im Srebrenica-Prozess. Doch moralisch-politisch und selbst juristisch ist für das Land damit auf Dauer noch nichts ausgestanden.

Noch 13 Jahre nach dem Krieg in Bosnien und Herzegowina fällt es den Niederlanden schwer, einen Schlussstrich unter das Kapitel Srebrenica zu setzen. Mit dem gestrigen Urteil eines Zivilgerichts in Den Haag wird das Land zwar zunächst von den Vorwürfen freigesprochen, direkt mitschuldig am Massaker von Srebrenica zu sein. Doch moralisch-politisch und selbst juristisch ist damit auf Dauer noch nichts ausgestanden.

Natürlich ist der Hinweis auf die Befehlskette innerhalb der UN ein starkes Argument. Das UN-Oberkommando überließ die UN-Schutzzone Srebrenica am 11. Juli 1995 ihrem Schicksal, beorderte die schon aufgestiegenen Nato-Flugzeuge zurück, die serbische Stellungen bombardieren sollten. General Bernard Janvier und der UN-Sondergesandte Asushi Akashi sind die bisher nicht belangten Hauptverantwortlichen für die katastrophale Haltung der UN in Srebrenica. Die leicht bewaffneten Niederländer waren auf sich allein gestellt.

Trotzdem haben die Niederländer eine politisch-moralische Mitschuld. Die ins UN-Lager geflüchteten, verängstigten Zivilisten wurden von den niederländischen UN-Soldaten gnadenlos in die Arme der serbischen Soldateska getrieben und die hatten schon angefangen, wahllos Leute zu erschießen. Es stellt sich daher die Frage nach Zivilcourage und antifaschistischem Bewusstsein, auf das die Niederländer so stolz zu sein vorgeben. Die Bilder vom niederländischen General Karreman, der dem serbischen Kriegsverbrecher Ratko Mladic freundlich zuprostet, ist Symbol dafür. Und die politische Führung unternahm nichts, die UN doch noch zum Handeln zu bewegen. Immerhin gab die niederländische Regierung ihr Versagen zu und trat kurz nach den Ereignissen zurück. Auch kritisiert der von der Regierung in langen Jahren erstellte Bericht über die Ereignisse in Srebrenica das eigene Verhalten scharf. Jetzt wäre es angebracht, sich dem Tatbestand der "unterlassenen Hilfeleistung" zu stellen. Selbst wenn dann Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten. Das Revisionsverfahren ist die beste Gelegenheit, sich dem zu stellen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Erich Rathfelder ist taz-Korrespondent in Südosteuropa, wohnt in Sarajevo und in Split. Nach dem Studium der Geschichte und Politik in München und Berlin und Forschungaufenthalten in Lateinamerika kam er 1983 als West- und Osteuroparedakteur zur taz. Ab 1991 als Kriegsreporter im ehemaligen Jugoslawien tätig, versucht er heute als Korrespondent, Publizist und Filmemacher zur Verständigung der Menschen in diesem Raum beizutragen. Letzte Bücher: Kosovo- die Geschichte eines Konflikts, Suhrkamp 2010, Bosnien im Fokus, Berlin 2010, 2014 Doku Film über die Überlebenden der KZs in Prijedor 1992.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.