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Mich wundert es nicht,dass Schäuble sich nicht darüber opponiert hat, dass das Verdassungsgericht
damals das Schächten an unschuldigen Tieren erlaubte. Dieser Menschenschlag wozu Schäuble gehört,
regt sich nur darüber auf, das sein Ego durchschaut
wird. Ich selbst glaube, dass die Noch-Demokratie
ihm sehr zu schaffen macht.
Ich muss dem Kommmentator widersprechen. Es handelt sich nicht nur um harmlose Kritik.
Schäuble kritisiert nicht, er ist schon an der Grenze zur Diffamierung und versucht, andere lächerlich zu machen. Wenn man sich mal die Zahl der Gesetzesentscheidungen der letzten Regierungen ansieht, die vom BVerfG wieder kassiert wurden, kann man nur zu dem Schluss kommen, das es den Politikern mittlerweile darum geht, aus der Demokratie eine andere Staatsform zu machen.
hat sich der autor mal die gesetze, die von karlsruhe beanstandet werden, mal angeschaut?
und zu unserer legislative ... ehm, ich zitiere dazu mal thomas strobl, mdb und vorsitzender des aussschusses für wahlprüfung, immunität und geschäftsordnung:
"Ich bin als Abgeordneter nicht dazu da, zu kontrollieren, ob die Exekutive ihre Arbeit richtig macht"
wenn massenweise verfassungsübertretende gesetze ausgearbeitet und von dem quasi-nicht-vorhandenen vetospieler Parlament einfach durchgewunden werden, dann bleibt einfach nur das verfassungsgericht.
was wäre die alternative?
soll auch die judikative den bundesgrundrechtabschaffungsminister und die heilige ursula einfach walten lassen?
das wäre das ende unseres rechtsstaates
ab und an kommt mir die taz wie die welt am sonntag vor ...
Moment mal. Sollen sie etwa Gesetze durchwinken, die sie für verfassungswidrig halten? Dann wäre dieses Gericht keinen Pfifferling wert und könnte abgeschafft werden. Was kann denn das Verfassungsgericht dafür, dass Schäuble regelmäßig an die Schmerzgrenze geht? Das scheint mir Taktik zu sein: Die Verfassung und das sie verteidigende Gericht mürbe schießen, um dann einen Grund zu haben, sich über dessen mangelnde Kooperationsbereitschaft beklagen. Auf die Art will er das Gericht in die Defensive bekommen, weil er weiß, dass sich Richter, Verfassungsrichter zumal, nicht allzu offensiv äußern (dürfen).
Schäuble strebt einen präventiven Wächterstaat an, in dem alle prinzipiell erst mal verdächtig sind. Gäbe es das Verfassungsgericht nicht, würden wir heute wahrscheinlich schon längst über zwangsweise eingepflanzte RFID-Chips mit persönlichen Daten drauf reden. Wenn diese Überwachungswut so weitergeht, werde ich das zu meinen Lebzeiten noch erleben.
Lieber Herr Rath,
vielen Dank für Ihre bedacht umsichtigen Worte.
Was ich bedenklich finde ist, wenn politische „Elefanten“ wie Wolfgang Schäuble und Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, die Debatte über bestimmte Gesetzesvorlagen, Gesetzes Abstimmungen im Vorwege wie Nachgang beherrschen, anstatt der Opposition im Deutschen Bundestag bei Fehleinschätzungen der Regierunsgbank nicht nur Gehör zu gewähren, sondern auch das Wort zu erteilen.
Wo bleibt die Reue, öffentlich verbindliche Gelobung von Besserung, fehlenden juristischen Sachverstand bis juristische Durchstecherein von amtswegen einzuräumen?
Dieser „Theater- Donner“, Marke „Geleitzug“, Bekenntnis “Getrennt Marschieren, vereint „zuchlagen“, dient doch nur der Disziplinierung der Abgeordneten/innen durch alle Bänke des Deutschen Parlaments, samt akkreditiert inbeded Medien- Soldaten/innen!, mit dem prekären Gewinn der Politik „Dass sie so unanfechtbar alternativlos scheint!“oder?
tschüs
JP
Die einen protestieren, die anderen wollen nichts davon hören: Weil die Ampel sich nicht um Klimaschutz kümmert, driftet die Gesellschaft auseinander.
Kommentar Schäuble-Streit: Wenn Karlsruhe zu oft beißt
Im aktuellen Streit mit Verfassungsgerichtspräsident Papier ist Schäuble im Unrecht. Doch Karlsruhe darf sich nicht als Zwischen-Gesetzgeber etablieren - auf Kosten der Politik.
Ist es nur ein Kleinkrieg zwischen zwei mächtigen Männern? Seit Jahren werfen sich Wolfgang Schäuble und Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Eingriffe in die Kompetenz des anderen vor und verlangen mehr Zurückhaltung in der Öffentlichkeit.
Beide übertreiben. Kritik an anderen Verfassungsorganen muss in der Demokratie zulässig sein. Demokratie lebt nun mal vom Diskurs. Warum soll der Innenminister nicht sagen dürfen, dass er manche Karlsruher Urteile exzessiv findet? Das haben wir doch eh gewusst. Warum soll ein Verfassungsrichter keine Interviews geben dürfen? Vor allem, wenn er darin sowieso nur die Urteile seines Gerichts in Erinnerung ruft?
Im konkreten Streit ist Schäuble im Unrecht. Das Verfassungsgericht kann dem Gesetzgeber durchaus vorschreiben, dass bestimmte Ermittlungsmethoden nur bei schwerer Kriminalität eingesetzt werden dürfen. Und Karlsruhe prüft die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Dürfte das Gericht dies nicht, wäre es zahnlos.
Unbehagen kann allerdings daraus entstehen, dass das Verfassungsgericht sich in der Kriminalpolitik inzwischen als eine Art Zwischen-Gesetzgeber etabliert hat. Fast jedes relevante Gesetz wird beanstandet und mit Korrekturwünschen zurückverwiesen.
Einerseits wird so der falsche Eindruck erweckt, als sei der Gesetzgeber in Bund und Ländern außer Rand und Band, wenn es um Fragen der inneren Sicherheit geht. Dabei sind Politik und Karlsruhe gar nicht weit auseinander. Zum anderen setzt sich das Verfassungsgericht immer mehr als Legitimationsinstanz an die Stelle der Parlamente. So entwickelt Karlsruhe seine eigene verläßliche Partnerschaft mit dem Sicherheitsapparat. Im Kern bekommt die Polizei am Ende, was sie will, doch zuvor bekommt der Gesetzgeber eins auf den Deckel. Das Gericht verbessert dabei seinen eigenen Ruf und beschädigt den der Politik. Das passt zur um sich greifenden Demokratieskepsis - und genau aus diesem Grund ist es bedenklich.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).