Kommentar: S-Bahn sorgt für Mobilitätseinschränkung: Keine Selbstverständlichkeit
Für die einen geht es um möglichst viele Sitzplätze, für die anderen, ums Recht, in den Zug zu kommen, ohne sich dabei die Handknöchel aufzuschürfen.
A uf die Zentimeter kommt es an. Sowohl für die S-Bahn-Verantwortlichen als auch für die Behindertenverbände. Den einen geht es um möglichst viele Sitzplätze, den anderen um ihr Recht auf Selbstbestimmung, die Frage, ob sie sich im Durchgang die Handknöchel aufschürfen.
Sicher, eine Verbandsklage bedeutet für die Betroffenen viel Mühe und unter Umständen hohe Kosten. Zudem gilt sie als stumpfes Schwert: Selbst wenn ein Gericht den Verbänden Recht gibt, hieße das zunächst nur, dass keine weiteren S-Bahnen in Betrieb gehen dürfen als die, die ab Sonntag rollen. Es kann Verstöße feststellen, aber nicht zu ihrer Beseitigung verurteilen.
Dennoch ist es wichtig, dass die Verbände ihr Klagerecht nutzen. Denn hier geht es nicht um Einzelfallgerechtigkeit, sondern Inklusion - und die fordert die UN-Behindertenrechtskonvention schon seit 2009: In allen Lebensbereichen sollen sich Menschen barrierefrei bewegen können. Jene, die auf Rollstühle angewiesen sind, inklusive. Das ist ebenso wenig eine Selbstverständlichkeit, wie es nach wie vor nicht selbstverständlich ist, dass RollstuhlfahrerInnen unaufgefordert Platz gemacht wird. Doch wie es um deren Alltag bestellt ist, erfährt nur, wer ihnen tatsächlich zuhört - und sie nicht nur pro forma anhört weil es Vorschrift ist.
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