Kommentar Rühe-Kommission: Bundestag darf weiter abnicken
Das Parlament soll weiterhin über Auslandseinsätze der Bundeswehr entscheiden dürfen – meistens jedenfalls. Zugestimmt wird eh immer.
D ie Bundeswehr darf Parlamentsarmee bleiben, weil das Parlament ohnehin stets zuverlässig und schnell alles abnickt, was sich die Regierung an Auslandseinsätzen der Bundeswehr wünscht. Das ist, etwas böse formuliert, die Quintessenz des Berichts der „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“, den Exverteidigungsminister Volker Rühe am Dienstag Bundestagspräsident Norbert Lammert überreicht hat.
Die Rühe-Kommission war im März 2014 vom Bundestag eingesetzt worden. Ausgangspunkt war die Frage, ob der Parlamentsvorbehalt Nato- oder EU-Einsätze in unverhältnismäßiger Weise blockiert oder verzögert – was die Kommission in einem Bericht eindeutig verneint. Trotzdem schlägt sie vor, dass bestimmte Einsätze von Führungspersonal in Hauptquartieren und Stäben von EU und Nato künftig nicht mehr zustimmungspflichtig sein sollen. Ebenso Einsätze, bei denen Soldaten zwar Waffen zur Selbstverteidigung tragen, aber nicht ernsthaft mit der Verwicklung in Kämpfe rechnen müssen. (taz)
Über 140 Anträge für die Entsendung deutscher Soldaten ins Ausland stellten seit 1994 die Bundesregierungen von Kohl über Schröder bis Merkel. Allesamt wurden sie positiv entschieden - egal wie fragwürdig der jeweilige Einsatz war. Auch seien Verzögerungen von EU- und Nato-Einsätzen nicht festzustellen gewesen, konstatiert die Rühe-Kommission.
Vor diesem Hintergrund per pauschalem Vorratsbeschluss die Beteiligungsrechte des Parlaments massiv einzuschränken, wie dies einige Außen- und Verteidigungspolitiker der Union gefordert haben, scheint da selbst aus Regierungssicht absurd. So überrascht es nicht, dass die von Linkspartei und Grünen boykottierte Kommission dieses Ansinnen zurückweist.
Die Rühe-Kommission hat geliefert, was die Regierungskoalition bestellt hat. Denn ihr Auftrag war nicht, den Parlamentsvorbehalt generell infrage zu stellen, sondern „Möglichkeiten der Abstufung der Intensität parlamentarischer Beteiligung nach der Art des Einsatzes“ zu untersuchen. Genau das hat sie gemacht.
Das Ergebnis: Nicht mehr jeder bewaffnete Einsatz soll künftig als bewaffneter Einsatz definiert werden. Das bedeutet eine faktische Einschränkung der Parlamentsrechte - was selbst dann problematisch ist, wenn der Bundestag wie bisher nur formal seine Rechte wahrnimmt.
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