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Kommentar ResidenzpflichtÜberholte Vorschriften

Kommentar von Sebastian Heiser

Ohne Änderung des Bundesrechts kann die Residenzpflicht nicht abgeschafft werden. Berlin und Brandenburg sollten jetzt eine Bundesratsinitiative starten.

W as für ein Fortschritt es für die Flüchtlinge gewesen wäre: Wenn Brandenburg und Berlin die Residenzpflicht wie geplant aufgehoben hätten, hätte das mehr Bewegungsfreiheit und mehr Sicherheit für die Flüchtlinge bedeutet. Sie hätten die Freiheit gehabt, aus den Asylbewerberunterkünften in Brandenburg jederzeit nach Berlin zu reisen, ohne dafür jedes Mal erst eine Genehmigung einholen zu müssen.

Doch jetzt haben die beiden rot-rot regierten Bundesländer festgestellt, dass ihre Pläne an der Realität scheitern: Ohne eine Änderung des Bundesrechts geht es wohl doch nicht.

Wenn die beiden Länder über eine Bundesratsinitiative eine Änderung des Bundesrechts versuchen, hat das auf den ersten Blick wenig Aussicht auf Erfolg. Schließlich muss man dafür auch Länder überzeugen, die von Union und FDP regiert werden. Und bei denen ist die Argumentation, dass die Residenzpflicht gegen die Menschenrechte der Asylbewerber verstößt, zwecklos.

Doch zum Ziel führen könnte, dass die Bürgerlichen in den vergangenen Jahren Migranten zunehmend als Ressource sehen: Sie sollen die Alterung der Gesellschaft aufhalten, den Fachkräftemangel ausgleichen und sich in die Gesellschaft integrieren.

Die Jahre, in denen Flüchtlinge in Heimen untergebracht und in ihrem Landkreis eingesperrt werden, sind aus dieser Sicht verlorene Jahre. Nur mit frühzeitigen Deutschkursen und einer guten Ausbildung können Flüchtlinge zu einer wertvollen Ressource werden. Nur mit Entscheidungs- und Bewegungsfreiheit können sie zu selbstbewussten Mitgliedern der Gesellschaft werden. Wenn Union und FDP es unter diesen Aspekten betrachten, dann müsste es eigentlich auch im Bundestag und Bundesrat eine klare Mehrheit für die Abschaffung der Residenzpflicht geben.

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3 Kommentare

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  • L
    Leser

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

    (Generalversammlung der UN, 10.Dezember 1948)

    (...)

    Art. 13

    (1)

    Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.

     

    (2)

    Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich sein eigenes zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.

  • FA
    Franz Auer

    Unwort "Residenzpflicht"

     

    Könnt Ihr bitte aufhören, das absolut verharmlosende Wort "Residenzpflicht" zu verwenden um die gravierende Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern zu bezeichnen?

     

    Unter "Residenzpflicht" versteht man nämlich nur die Pflicht, seinen Wohnort an einem bestimmten Ort zu nehmen. Etwa wenn früher Beamten vorgeschrieben wurde, an ihrem Dienstort oder in der Nähe zu wohnen. Oder einem Arzt, in der Nähe seiner Praxis. Eine "Residenzpflicht" schränkt aber die Bewegungs- und Reisefreiheit nicht ein. Der Begriff ist deshalb völlig unangemessen für das Asylbewerbern auferlegte Verbot, ohne Erlaubnis den Ort oder Landkreis, wo sie untergebracht sind, zu verlassen.

  • MH
    Maik Hoffmann

    Zur Zeit läuft eine ePetition an den Bundestag zur Abschaffung der Residenzpflicht:

    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10249