Kommentar Residenzpflicht: Überholte Vorschriften

Ohne Änderung des Bundesrechts kann die Residenzpflicht nicht abgeschafft werden. Berlin und Brandenburg sollten jetzt eine Bundesratsinitiative starten.

Was für ein Fortschritt es für die Flüchtlinge gewesen wäre: Wenn Brandenburg und Berlin die Residenzpflicht wie geplant aufgehoben hätten, hätte das mehr Bewegungsfreiheit und mehr Sicherheit für die Flüchtlinge bedeutet. Sie hätten die Freiheit gehabt, aus den Asylbewerberunterkünften in Brandenburg jederzeit nach Berlin zu reisen, ohne dafür jedes Mal erst eine Genehmigung einholen zu müssen.

Doch jetzt haben die beiden rot-rot regierten Bundesländer festgestellt, dass ihre Pläne an der Realität scheitern: Ohne eine Änderung des Bundesrechts geht es wohl doch nicht.

Wenn die beiden Länder über eine Bundesratsinitiative eine Änderung des Bundesrechts versuchen, hat das auf den ersten Blick wenig Aussicht auf Erfolg. Schließlich muss man dafür auch Länder überzeugen, die von Union und FDP regiert werden. Und bei denen ist die Argumentation, dass die Residenzpflicht gegen die Menschenrechte der Asylbewerber verstößt, zwecklos.

Doch zum Ziel führen könnte, dass die Bürgerlichen in den vergangenen Jahren Migranten zunehmend als Ressource sehen: Sie sollen die Alterung der Gesellschaft aufhalten, den Fachkräftemangel ausgleichen und sich in die Gesellschaft integrieren.

Die Jahre, in denen Flüchtlinge in Heimen untergebracht und in ihrem Landkreis eingesperrt werden, sind aus dieser Sicht verlorene Jahre. Nur mit frühzeitigen Deutschkursen und einer guten Ausbildung können Flüchtlinge zu einer wertvollen Ressource werden. Nur mit Entscheidungs- und Bewegungsfreiheit können sie zu selbstbewussten Mitgliedern der Gesellschaft werden. Wenn Union und FDP es unter diesen Aspekten betrachten, dann müsste es eigentlich auch im Bundestag und Bundesrat eine klare Mehrheit für die Abschaffung der Residenzpflicht geben.

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