Kommentar Prostitutionsgesetz: Razzien in Bordellen helfen wenig
Ein verschärftes Prostitutionsgesetz wird minderjährige Mädchen nicht besser schützen. Und kriminellen Machenschaften kommt man so auch nicht bei.
G ibt es ein neues politisches Format, das Weihnachtsloch? Ähnlich dem Sommerloch mit seiner Themenarmut in der Ferienzeit?
So jedenfalls muten die Debatten zum Prostitutionsgesetz an, die mit dem jüngsten „Tatort“ und der anschließenden Talkshow-Runde aufgeflammt sind. So wichtig eine Auseinandersetzung über das Rotlichtmilieu ist – Neues ist nicht zu hören.
Bordelle und Wohnungen sollen stärker kontrolliert werden dürfen, heißt es. Jede Döner-Bude müsse mehr Auflagen erfüllen als Einrichtungen im Sexgewerbe, so der Tenor. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) plant schon länger, das Sexgewerbe stärker zu reglementieren. Das entsprechende Gesetz befindet sich in einem offenbar längeren Umlauf zwischen den Ressorts.
Mit einem verschärften Gesetz, so heißt es auch, sollen vor allem die Zwangsprostitution eingedämmt und minderjährige Mädchen geschützt werden, die von ihren Familien zur Prostitution gezwungen werden. Kann das Gesetz das wirklich leisten?
Wohl kaum. Prostitution und Zwangsprostitution sind zwei verschiedene Bereiche. Trotz der verbalen Ähnlichkeit gibt es massive Unterschiede: Erwachsene, die freiwillig Sexarbeit für Geld anbieten, können sich in der Regel selbstbewusst äußern und verteidigen. Aber nicht Frauen, Männer und Kinder, die von Menschenhändlern verkauft werden. Sie können sich kaum wehren, weil sie dann um ihr Leben fürchten müssen. Ihnen werden häufig die Pässe abgenommen, viele werden wie Gefangene gehalten. Solchen kriminellen Machenschaften kommt man mit strengeren Auflagen für Bordelle und Prostituierte sicher nicht bei.
Selbst unangekündigte Polizeirazzien in Bordellen werden wenig bringen. Das zeigen die Erfahrungen. Bevor es brenzlig wird, ändern Zuhälter und Schlepper ihre Identität oder verschwinden.
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