Kommentar Presse-Monopol: Bremer Exklusiv-Justiz
Das Grundgesetz führt das Gleichheitsprinzip als unmittelbar geltendes Grundrecht aus. Diesen Rahmen hat die Bremer Judikative verlassen.
E ine rechtsstaatliche Justiz ist für alle da, für alle gleich - und unter denselben Bedingungen. Das Grundgesetz führt dieses Gleichheitsprinzip in Artikel 3 aus, als - auch für die Rechtsprechung - unmittelbar geltendes Grundrecht. Diesen Rahmen hat die Bremer Judikative verlassen.
Nicht per Urteil, aber das mindert den Schaden kaum. Denn, wenn sich die Landes-Judikative - erstmals - zum Kolloquium ihrer Spitzen trifft, ist schon dieses Zusammengehen eine relevante Tat. Dieses Bündnis jedoch dafür zu nutzen, statt Öffentlichkeit Exklusivität für eines der örtlichen Medien herzustellen, macht diese Tat zum Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Und weil die Spitzenjuristen laut Teilnehmern "lange überlegt" haben, ob "sie diesen Schritt tun" ist auch klar: Es war Vorsatz. Die Judikative Bremens hat vorsätzlich alle ausgeschlossen, die sich lieber via Radio Bremen, Privatfernsehen, Bild, Kreis-, oder Nordseezeitung, Anzeigenblätter und taz übers Land informieren als durch den Weser-Kurier.
Ihrem Ansehen, aber auch ihrem Anliegen hat sie durch die Begünstigung geschadet. So blieb die Resonanz in den ausgesperrten Medien dünn: Zwar verübelt keiner dem Weser-Kurier, wenn er einen Wettbewerbsvorteil nutzt, der sich ihm bietet. Aber so tief sind die Medien nicht gesunken, über Promo-Events der Konkurrenz zu berichten. Egal ob deren PR-Abteilung sie veranstaltet, oder eine Justiz, die wähnt, deren Aufgaben übernehmen zu dürfen.
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