Kommentar Polizeistrategie: Der Angriff schadet allen

Senator und Polizeipräsident wollen festhalten an Deeskalation und trennen zwischen „friedlicher“ Ultra-Szene und „Straftätern“. Dies Besonnenheit ist ein Glück nicht nur für die Bremer Ultra-Szene.

Herausforderung: Besonnener Umgang mit Fangewalt. Bild: dpa

HAMBURG taz | Die Reaktion von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Polizeipräsident Lutz Müller ist bemerkenswert: Nach einem Angriff auf Augsburger Ultras und drei Zivilpolizisten durch 60 vermummte Werder-Ultras in Bremen hätten beide jeden Anlass gehabt, sich als Hardliner zu präsentieren – und mehr Polizei vor dem Weser-Stadion aufzufahren, mehr Kontrolle, mehr Repression. Zumal in drei Monaten in Bremen gewählt wird und Mäurer und Müller zuletzt in der Defensive waren, als das Bremer Fan-Projekt eine „zunehmende Kriminalisierung“ der Fans anprangerte und mehr Zurückhaltung der Polizei forderte.

Doch sie gehen einen anderen Weg: Senator und Polizeipräsident sprechen vom Festhalten an Deeskalation, von Dialog und davon, klar zu trennen zwischen „friedlicher“ Ultra-Szene und „Straftätern“, gegen die hart vorgegangen werden soll. Diese Besonnenheit ist ein Glück nicht nur für die Bremer Ultra-Szene: Die ist deutlich links geprägt, engagiert sich gegen Diskriminierung und Homophobie und drängte den Einfluss der Neonazis im Stadion zurück – was allen nützt, auch Werder Bremen.

In der Praxis allerdings wird die Repression wohl zunehmen. Denn die Szene hat nun mal einen gewissen Hang zur Gewalt, die Beteiligten stehen in den Ultra-Gruppen Seit’ an Seit’ mit Unbeteiligten, die den jüngsten Angriff vielleicht nicht gutheißen, sich aber auch nicht entsolidarisieren. Die rhetorische Trennung zwischen „friedlichem Ultra“ und „brutalem Straftäter“ ist in der Praxis kaum zu machen – darum wird es alle treffen.

Zu hoffen bleibt, dass die Behörden dennoch nicht den harten Kurs einschlagen und etwa bestimmte linke Ultra-Gruppen verbieten, die die Polizei schon länger auf dem Kieker hat; es gibt Äußerungen Müllers, die das andeuten. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs wäre es denkbar: Hooligan-Gruppen können seit Ende Januar als kriminelle Vereinigungen eingestuft werden. Aber wer sagt, wen man so definiert?

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stellv. Leiter des Ressorts Reportage & Recherche. /// Recherche-Schwerpunkte: rechte Szene und deren Terror, Desinformation, IT-Sicherheit, Antisemitismus, Flüchtlingspolitik und Rassismus gegen Roma in Südosteuropa. /// Zuvor: Produktentwickler der taz im Netz, Chef vom Dienst der taz nord in Hamburg, Redakteur und Volontär der taz in Bremen. /// Seit 2011 Journalist bei der taz, mehrere Jahre zudem auch beim NDR. /// Soziologe und Kulturwissenschaftler, Studium in Bremen und Melbourne, Forschungsaufenthalt in Phnom Penh /// Im März 2020 erschien: "Rechte Egoshooter. Von der virtuellen Hetze zum Livestream-Attentat" im Ch. Links Verlag Berlin, herausgegeben mit Andreas Speit. /// Kontakt über Threema: UWSDA226 /// PGP-Fingerprint: 3045 4A0E 6B81 226A A64E 0790 36BF 9C3A 6EC6 5D1F und PGP-Key https://keys.openpgp.org/search?q=baeck%40taz.de

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