Kommentar Polizeigewalt gegen Punks: Maßlos und rechtswidrig

Auch Punks haben ein Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das Vorgehen der Polizei in Neumünster ist verfassungsrechtlich äußerst zweifelhaft.

Zugegeben: Größere Gruppen von Punks - vor allem wenn sie Bierkästen tragen und ordentlich gebechert haben - können anstrengend sein. So etwas passiert auf Plätzen oder Straßen - und auch mal in der Bahn auf dem Weg zu einem Konzert. Doch das muss man ertragen können und notfalls den Waggon wechseln.

Es mag auch nachvollziehbar sein, dass einem Zugbegleiter beim Anblick einer großen Gruppe Punks mulmig wird. Schließlich könnte sich einer daneben benehmen und beim Einschreiten etwas aus dem Ruder laufen.

Das berechtigt aber niemanden dazu, ein Tohuwabohu wie in Neumünster zu veranstalten. Niemand käme auf die Idee, eine größere Gruppe Fußballfans aus dem regulären Zug zu holen, weil sich einer oder zwei daneben benommen haben. Erst recht nicht würde man sie zu einem Spiel in einer anderen Stadt lotsen.

Auch Punks haben ein Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das Vorgehen der Polizei ist verfassungsrechtlich äußerst zweifelhaft. Zudem ist es völlig unverhältnismäßig, junge Leute mit Schlagstöcken und Pfefferspray in einen anderen Zug zu pferchen.

Es wäre wohl alles ohne Komplikationen gelaufen, wenn die Punks ihre Fahrt nach Flensburg fortgesetzt hätten. Bestenfalls hätte man dem Zugbegleiter ein paar Bundespolizei-Recken für das subjektive Sicherheitsgefühl zur Seite stellen können.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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