Kommentar Plagiatsaffäre an der Hamburger Uni: Schlichtes Manöver
Uwe Brinkmann versucht, sich durch den freiwilligen Verzicht auf seinen Doktortitel aus der Affäre zu ziehen. Aber wer die gedankliche Leistung anderer stiehlt, darf sich nicht folgenlos davonmachen.
U we Brinkmann versucht sich nun mit Schadensbegrenzung aus der Plagiatsaffäre zu ziehen. Frei nach dem Motto, okay Leute, ihr habt mich beim Abschreiben erwischt, hier habt ihr meine Promotionsurkunde zurück und im Gegenzug lasst ihr mich bitte einfach in Ruhe!
Aber abgesehen davon, dass sich die Juristen noch immer nicht einig darüber sind, ob man einfach so auf seinen Doktortitel verzichten kann oder ob er nicht in einem offiziellen Verfahren von der jeweiligen Uni aberkannt werden muss, ist dieser Schachzug doch recht durchschaubar und sollte nicht zum Erfolg führen.
Es sieht so aus, als wolle Brinkmann mit dem freiwilligen Verzicht auf seinen Doktortitel schlicht verhindern, dass strafrechtlich gegen ihn ermittelt wird. Es soll in Ruhe Gras über die Sache wachsen, und in der Zwischenzeit kann er einfach weitermachen wie bisher.
Denn wenn er freiwillig auf seinen Doktorgrad verzichtet und sich keiner der Geschädigten wie Thomas Roeser, aus dessen Doktorarbeit er sich bediente, als Kläger findet, kann die Uni Hamburg den Fall zu den Akten legen, und die Staatsanwaltschaft leitet kein Ermittlungsverfahren ein.
Bleibt zu hoffen, dass entweder die Uni die freiwillige Rückgabe nicht akzeptiert oder sich unter den Geschädigten ein Kläger findet. Denn klammheimlich sollte sich niemand davonstehlen können, der die gedankliche Leistung anderer dreist stiehlt.
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