Kommentar Oury Jalloh: Ein Urteil gegen den Korpsgeist
Der Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle muss neu verhandelt werden, urteilt der Bundesgerichtshofs - ein wichtiges Signal.
Endlich eine gute Nachricht in einem Verfahren, das bislang nur als Skandal bezeichnet werden konnte: Der Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle muss neu verhandelt werden.
Unwillen, Schlampereien und Ungereimtheiten prägten von Beginn an die polizeilichen Ermittlungen. Vor Gericht machte die Hauptzeugin, eine Polizistin, die ihren angeklagten Kollegen zunächst belastet hatte, einen Rückzieher - nachdem der Revierleiter sie und andere Zeugen zum Gespräch beordert hatte. Der Verdacht, die Beamten seien auf Linie gebracht worden, drängte sich auf. Der Richter selbst erklärte das Verfahren für gescheitert und kam zu der Einschätzung, Polizisten hätten die Wahrheit wie in einer "Bananenrepublik" gebeugt. Noch nie sei er von Beamten derart belogen worden.
Sabine am Orde ist Inlandsredakteurin der taz.
Diesem Richter nun bescheinigte der Bundesgerichtshof eine lückenhafte Beweisführung. Denn in dem fast zwei Jahre laufenden Prozess wurden zentrale Punkte nicht geklärt: Wie entstand der Brand? Hätte Jallohs Tod verhindert werden können?
Fünf Jahre danach ist es nicht leichter, diese Fragen zu beantworten. Denn auch jetzt könnten insbesondere die zur Aufklärung beitragen, die bislang aus Korpsgeist mauerten: die beteiligten Polizisten. Doch unabhängig davon, ob das neue Verfahren neue Erkenntnisse und eine Verurteilung bringt: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein wichtiges Signal. Es zeigt, dass die Justiz Polizisten nicht einfach so davonkommen lässt.
Das ist umso wichtiger, als Polizeigewalt gegen Migranten noch immer nur in Ausnahmefällen Konsequenzen hat. Auf eine Anzeige - die schon ist selten - folgt meist eine Gegenanzeige. Die ermittelnden Polizisten glauben ihren Kollegen im Zweifelsfall eher als den Einwanderern. Statistiken aus Berlin und Hamburg zeigen zudem: Nur wenige der Beamten, bei denen es dann zu einer Anklage kommt, werden auch wirklich verurteilt. In anderen europäischen Ländern wie Großbritannien und Norwegen werden solche Fälle längst von unabhängigen Kommissionen untersucht.
Eine solche Kommission hätte im Fall Jalloh vielleicht mehr Wahrheit ans Licht gebracht. So aber bleibt fünf Jahre nach der Tragödie der schreckliche Verdacht, dass die Polizisten zumindest nachlässig mit Jallohs Leben umgingen, weil er ein Flüchtling aus Afrika war.
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