Kommentar Neues Abfallgesetz: Vermiedene Müllvermeidung
Schöner Name für das neue Abfallgesetz: Kreislaufwirtschaftsgesetz. Doch fehlen leider eine klare Präferenz für Mehrwegsysteme oder Hinweise auf ökologisches Design.
Ach, wenn der Name doch Programm wäre: Kreislaufwirtschaftsgesetz heißt das neue Regelwerk, dass dieser Tage vom Bundesumweltministerium vorgestellt wird. Dabei bleibt der Entwurf doch bei dem stehen, das wir bislang schon hatten: einem recht fortschrittlichen Abfallgesetz. Es wird künftig eine Wertstofftonne geben, die der unseligen Trennung von Verpackungsmüll und anderem Abfall aus Kunststoff oder Metall ein Ende bereitet. Das Gesetz sieht Recyclingquoten vor und gewichtet die stoffliche Verwertung leicht stärker als die Verbrennung.
Die wichtigste Aufgabe der Umweltpolitik im Bereich Abfall ist aber Abfallvermeidung. Müll ist Ausdruck des Scheiterns: Ein Produkt, mit meist hohem Einsatz von Rohstoffen und Energie produziert, ist nicht mehr zu gebrauchen. Dabei sollte, was hergestellt wird, langlebig sein, immer wieder benutzt und repariert werden können. In der Masse bietet die Konsumgüterindustrie derzeit solche Waren nicht an.
ist Redakteurin in der Wirtschafts- und Umweltredaktion der taz.
Doch eine klare Präferenz für Mehrwegsysteme oder Hinweise auf ökologisches Design fehlen in dem Gesetzentwurf. Die Pfandflasche hat eben nur eine schwache Lobby. Hinter Tetrapaks und Plastikbechern aber stehen der mächtige deutsche Markenverband, die Entsorgungsunternehmen und die Kommunen. Die Industrie verdient am Recycling viel Geld, indem sie gefragte Sekundärrohstoffe, etwa Schrott, verkauft oder sich die Wiederverwertung - letztlich vom Verbraucher - bezahlen lässt. Und die Kommunen benötigen Stoff für ihre Müllverbrennungsanlagen. So zementiert das neue Gesetz die unheilvolle Grundlage des Systems: möglichst viel Müll. Bis Ende des Jahres können die Beteiligten nun Einfluss auf den Gesetzentwurf nehmen. Da haben die Verfechter eines Green New Deal was vor sich.
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