Kommentar Neuer Generalbundesanwalt: Ein geeigneter Mann
Es war ungeschickt von der Justizministerin, dass sie die SPD-Länder nicht frühzeitig in die Entscheidungsfindung einband. Doch die Kritik an Schmalzl ist unverhältnismäßig.
J ohannes Schmalzl ist eine gute Wahl als neuer Generalbundesanwalt. Die SPD-regierten Länder sollten sich noch einmal überlegen, ob sie den FDP-Vorschlag wirklich am Freitag im Bundesrat scheitern lassen wollen.
Natürlich war es ungeschickt von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, dass sie die SPD-Länder nicht frühzeitig in die Entscheidungsfindung einband. Wenn man für eine Personalentscheidung die Zustimmung des Bundesrats braucht und schwarz-gelb dort keine eigene Mehrheit mehr hat, dann sollten die SPD-Justizminister den Personalvorschlag nicht aus der Presse erfahren. Dass nun auch noch fachliche Kritik von den Generalstaatsanwälten der Länder kommt, macht die Sache auch nicht einfacher. Schmalzl sei als oberster Ankläger der Republik nicht qualifiziert, weil er in seinem Leben nur drei Monate als Staatsanwalt gearbeitet hat, heißt es.
Das aber verkennt die eigentliche Aufgabe des Generalbundesanwalts. Er tritt nicht vor Gericht auf, er schreibt keine Revisionsschriftsätze. Dazu hat er rund neunzig hochqualifizierte Staatsanwälte. Der Generalbundesanwalt muss vielmehr eine Behörde leiten, organisieren und nach außen vertreten. Deren Aufgaben umfassen neben der Revision in allgemeinen Strafsachen auch die Ermittlungen bei Terror und Kriegsverbrechen. Gesucht ist also gerade kein Spezialist, sondern ein führungsstarker und integrer Allrounder mit Organisationstalent. Auch ein Verteidigungsminister muss schließlich keinen Panzer fahren können.
Dass Schmalzl Behörden leiten kann, hat er mehrfach bewiesen. Derzeit ist er Regierungspräsident in Stuttgart. Zuvor leitete er den Verfassungsschutz von Baden-Württemberg - und das auf wohltuend liberale und transparente Weise. Nicht zuletzt das macht ihn auch zu einem rechtsstaatlich überzeugenden Vorschlag für das Amt des Generalbundesanwalts.
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