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Kommentar NSU-ProzessJetzt aber richtig!

Nach den Unregelmäßigkeiten im Vorfeld muss es für alle Journalisten gleiche Bedingungen geben. Es ist sinnvoll, ein unangreifbares Verfahren zu wählen.

Neues Spiel, neues Glück: Die faire Platzvergabe steht an. Bild: dpa

A uch mit der Verschiebung des Prozesses um drei Wochen macht sich das Münchener Oberlandesgericht (OLG) nicht nur Freunde. Gerade für die Nebenkläger, die Angehörigen der NSU-Opfer, ist die Verzögerung hart. Lange hatten sie sich darauf vorbereitet, der Angeklagten Beate Zschäpe gegenüberzustehen, die mutmaßlich den Mord ihres Vaters oder Ehemanns mit zu verantworten hat. Und nun wird alles einfach um drei Wochen verschoben.

Doch die Entscheidung des OLG ist nachvollziehbar und richtig. Zwar hätte es das Bundesverfassungsgericht ausreichen lassen, dass drei zusätzliche Presseplätze an türkische Medien vergeben werden, so der Eilbeschluss von Freitag. Die Karlsruher Richter haben aber auch die Möglichkeit erwähnt, das ganze Akkreditierungsverfahren zu wiederholen.

Und nach den Unregelmäßigkeiten im Vorfeld, die nicht nur türkische Medien benachteiligten, macht es Sinn, ein unangreifbares Verfahren zu wählen. Keine Seite sollte wegen einer vermeintlich mangelhaften Öffentlichkeit mit der Revision drohen können.

Bild: taz
CHRISTIAN RATH

ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Nötig ist also zweierlei: Es muss für alle Journalisten gleiche Bedingungen geben. Wenn es wieder auf die Reihenfolge ankommt, müssen alle gleich- und frühzeitig erfahren, wann es los geht. Zum anderen muss aber ein großes Kontingent für die internationale Presse reserviert werden. Drei Plätze von fünfzig waren eine Notlösung, zwanzig Plätze wären angemessen.

Am besten wäre es nach wie vor, wenn das OLG Bild und Ton in einen Arbeitsraum für Journalisten übertragen würde. Dann wäre die Platzlage für Medien und andere Besucher viel entspannter. Und da das OLG Zweifel hat, ob die Gesetzeslage dies erlaubt, könnte der Bundestag dies zwischenzeitlich klarstellen. Auch das wäre ein Vorteil der Verschiebung.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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5 Kommentare

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  • I
    Irmi

    Die Angeklagte in diesem Prozess schweigt. Ihre Verteidiger beantragen nun, das die Anklage schrift nicht zugelassen wird.

     

     

    Wenn man nun liest, SZ, das Fr. Zschäpe wohl mur Wohnungen angemietet hat für die Zelle (zusammengefaßt meine Worte)und die beiden Freunde sich selbst getötet haben um sich der Verantwortung zu entziehen, was bleibt dann noch zu verhandeln ?!

     

    Wie wird das Ende des Prozesses sein das Urteil ??? Freispruch, oder 2 Jahre auf Bewährung ? Wie werden sich dann die Hinterbliebenen fühlen ?

  • L
    lowandorder

    Da schau her,

    tja, so schnell kann's gehen:

     

    Las man in der taz 12.04.2013 noch:

    "…Mit der Anweisung aus Karlsruhe im Rücken besteht nun jedenfalls keine Sorge mehr, dass die nachträgliche Zulassung türkischer Medien von den Anwälten der Angeklagten Beate Zschäpe in der Revision erfolgreich …"

     

    reibt man sich heute erstaunt die Äuglein:

    "Doch die Entscheidung des OLG ist nachvollziehbar und richtig.

    Keine Seite sollte wegen einer vermeintlich mangelhaften Öffentlichkeit mit der Revision drohen können.…"

    so - zur Wiederholung des Akkreditierungsverfahrens.

     

    Ja watt denn nu?

    - wäre belanglos, wenn nicht Karlsruhe einen

    gangbaren allseits nervenschonenden, mit kleinen Mitteln

    schadenbegrenzenden Weg gewiesen hätte.

     

    Und - ob wirkich der Revisionssenat des BGH

    bei der kleinen Lösung - Karlsruhe die Zunge raus gestreckt hätte?

     

    Egal. Was reitet einen Senat, inbesondere den Vorsitzenden,

    doch eindeutig schon "im Fluß" die große Lösung nunmehr

    aus dem Hut zu zaubern?

    Ein zweiter Stammheim-Prinzing in Sicht?

     

    Zudem - jenseits der Kaffeesatzleserei:

    " Beifang-Fehler" via nicht-richterliche Bedienstete

    in der "Neuauflage" - wer will die angesicht der bekanntgewordenen

    Pannen der Vergangenheit ausschließen?

     

    " Robust" - mag ja für Strafrichter als ein positiv besetzter

    Begriff gelten.

    Aber - abgesehen davon, daß einem Präsidenten, der das,

    wie hier nicht als Kollege, sondern in seiner Funktion als Präsident

    öffentlich äußert, was übers Maul gehört;

    robust - das ist sehr nah am unsensibel-grobschlächtigen

    und den starken Max spielen.

    Jetzt - wo Schadensbegenzung ungleich schwieriger ist und wird.

    ( mögen uns allen Äußerungen ala Rupert von Plottnitz erspart bleiben.)

  • P
    Paul

    Ich weiß nicht, wie lang die durchschnittliche Zeit ist, die der Bundestag für eine Gesetzesänderung benötigt. Aber sie dürfte kaum im Bereich von drei Wochen liegen. Dort will nämlich in der Regel auch ausgiebig gestritten werden, ob ein Komma oder irgendein Wort passt oder eben nicht. Auch dort gibt es neben den eigentlichen "Sachfragen" jede Menge parteipolitische Eitelkeiten und Interessen.

    Darf überhaupt für die Ausnahme eines Prozesses eingegriffen werden?

    Welche Folgen hat das für spätere Situationen?

    Welche Folgen hat die Videoöffentlichkeit für die Zeugen?

    Können die sich dagegen verwahren?

    Wäre eine komplette Live-Berichterstattung möglich oder angemessen? Hätte das Folgen für die Saalgröße?

     

    uswusf.

     

    Es sollte mich wundern, wenn dieser Prozess vor dem Herbst wirklich beginnt. Und dann im nächsten Jahr sogar zu einem allseits akzeptierten Ergebnis führt.

  • P
    Paul

    Was wäre denn ein unangreifbares Verfahren? Jedes ist angreifbar. Mit Sicherheit auch das nächste. Und das übernächste.

     

    Dieses Verfahren ist nicht führbar. Die Hinterbliebenen werden niemals Gerechtigkeit erfahren. Wie denn? Wer sollte die vielleicht erwünschten oder auch angemessenen 1 Mill. € pro Opfer zahlen? Wer will wirklich die staatlichen Strukturen und Verantwortlichkeiten bis ins Detail der personellen Verantwortlichkeiten aufklären, die dieses Desaster möglich gemacht haben? Und wer kann das? Dieses Gericht? Da müssen Zweifel angemeldet werden.

    Hier geht es klar erkennbar um Staatsräson. Und diesen Gedanken braucht man nur zu Ende zu denken.

    Die Morde mögen nicht viele Sympathisanten im Lande haben. Es sind zuviele Ausländer hier, unterschreiben jedoch viele. Und wie die Lage nunmal ist, werden es auch mehr werden.

  • Z
    zensiert

    Nur: Ist der Bundestag wirklich so flexibel und spontan und stimmt für eine erweiterte Übertragung des Prozesses in einen Nebenraum? Ich habe da so meine Zweifel, leider...