Kommentar NSU-Prozess: Jetzt aber richtig!
Nach den Unregelmäßigkeiten im Vorfeld muss es für alle Journalisten gleiche Bedingungen geben. Es ist sinnvoll, ein unangreifbares Verfahren zu wählen.
A uch mit der Verschiebung des Prozesses um drei Wochen macht sich das Münchener Oberlandesgericht (OLG) nicht nur Freunde. Gerade für die Nebenkläger, die Angehörigen der NSU-Opfer, ist die Verzögerung hart. Lange hatten sie sich darauf vorbereitet, der Angeklagten Beate Zschäpe gegenüberzustehen, die mutmaßlich den Mord ihres Vaters oder Ehemanns mit zu verantworten hat. Und nun wird alles einfach um drei Wochen verschoben.
Doch die Entscheidung des OLG ist nachvollziehbar und richtig. Zwar hätte es das Bundesverfassungsgericht ausreichen lassen, dass drei zusätzliche Presseplätze an türkische Medien vergeben werden, so der Eilbeschluss von Freitag. Die Karlsruher Richter haben aber auch die Möglichkeit erwähnt, das ganze Akkreditierungsverfahren zu wiederholen.
Und nach den Unregelmäßigkeiten im Vorfeld, die nicht nur türkische Medien benachteiligten, macht es Sinn, ein unangreifbares Verfahren zu wählen. Keine Seite sollte wegen einer vermeintlich mangelhaften Öffentlichkeit mit der Revision drohen können.
ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.
Nötig ist also zweierlei: Es muss für alle Journalisten gleiche Bedingungen geben. Wenn es wieder auf die Reihenfolge ankommt, müssen alle gleich- und frühzeitig erfahren, wann es los geht. Zum anderen muss aber ein großes Kontingent für die internationale Presse reserviert werden. Drei Plätze von fünfzig waren eine Notlösung, zwanzig Plätze wären angemessen.
Am besten wäre es nach wie vor, wenn das OLG Bild und Ton in einen Arbeitsraum für Journalisten übertragen würde. Dann wäre die Platzlage für Medien und andere Besucher viel entspannter. Und da das OLG Zweifel hat, ob die Gesetzeslage dies erlaubt, könnte der Bundestag dies zwischenzeitlich klarstellen. Auch das wäre ein Vorteil der Verschiebung.
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