Kommentar Körperschaftsrecht: Bremer Minarett-Verbot
Den Körperschaftsstatus genießen Mormonen und Christian-Science-Anhänger seit langem - den Zeugen Jehovas soll er verwehrt bleiben.
V ielleicht haben sich die Bremer Grünen - allen voran ihr Fraktions-Vorsitzender Matthias Güldner - in ihrem Kleinkrieg gegen die Zeugen Jehovas nur verrannt. Vielleicht haben die bedrückenden Schilderungen von Sekten-Aussteigern sie emotional furchtbar mitgenommen - und jedes juristische Maß verlieren lassen. Man möchte es hoffen.
Denn die Alternative wäre ja einfach nur schäbig: Dass sie versuchen, sich als Mitregierungsfraktion noch ein wenig oppositionellen Anstrich zu verleihen, auf Kosten einer - wie auch immer kruden - Religionsgemeinschaft. Indem man ihr, offenkundig ohne neue Erkenntnisse, die Anerkennung eines Status verweigert, den die Mormonen oder die Anhänger der Christian Science seit Jahrzehnten genießen - völlig selbstverständlich.
Der Populismus-Verdacht ist allerdings naheliegend. Denn der Versuch, den höchstrichterlich bestätigten Anspruch auf Verleihung des Körperschafts-Status hinaus zu zögern, ist strukturell betrachtet kaum etwas anderes, als ein Minarett-Verbot zu fordern. Auch ein Minarett ist nicht Kernstück des muslimischen Glaubens, wohl aber Symbol seiner selbst gewählten Verfassung.
Der wesentliche Unterschied ist, dass eine abstrakte Rechtsform nicht einmal durch Sichtbarkeit stört: Sie ist das kleinere Zugeständnis.
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