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Kommentar Kachelmann vs. „Bild“In wessen Interesse nochmal?

Jürn Kruse
Kommentar von Jürn Kruse

Jörg Kachelmann erhält Schmerzensgeld. Die Aufarbeitung des medialen Umgangs mit ihm sollte aber außerhalb der Gerichte stattfinden.

Mittendrin im Medienzirkus: Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn im Mai 2011 vor dem Mannheimer Gericht. Foto: reuters

N ein, liebe Bild-KollegInnen, Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, Sie haben diesen Prozess nicht gewonnen. Auch wenn Sie titeln, dass „Keine Millionen für Kachelmann“ (bild.de) fließen würden, oder dass die „Millionen-Forderung weitgehend zurückgewiesen“ (Springer-Pressemitteilung) worden sei, bleibt bestehen: Das Landgericht Köln hat auf 635.000 Euro Schmerzensgeld für Jörg Kachelmann entschieden. Für Jörg Kachelmann.

Natürlich wird Springer in Berufung gehen, denn „es liegt weder im Interesse einer freien Presse noch der Öffentlichkeit, dass Medien irrwitzige Geldentschädigungen zahlen müssen“, wie ein Konzernjurist verlauten ließ.

Doch was lag überhaupt im Interesse der Öffentlichkeit beim Kachelmann-Prozess? Von dem, was medial rund um das Verfahren in den Jahren 2010 und 2011 passiert ist, nicht viel.

Wenn Zeit-Autorin Sabine Rückert der Verteidigung das Engagement eines weiteren Anwalts ans Herz legt; wenn eben jener Verteidiger Johann Schwenn nach dem gewonnenen Strafprozess die Arbeit der Zeit und des Spiegels lobt; wenn sich auf der anderen Seite Alice Schwarzer der Titten-Bild an den Hals schmeißt, nur um die vermeintlich größte Bühne für ihre Auftritte gegen Kachelmann zu haben; und wenn Burdas Bunte einer Exgeliebten 50.000 Euro für ein Exklusivinterview zahlt, dann lag das mal im Interesse der einzelnen AutorInnen, mal im Interesse der Verlage und mal im Interesse der Prozessbeteiligten. Aber so gut wie nie im Interesse der Öffentlichkeit.

Es ist mit Sicherheit befriedigend für Kachelmann, nun eine derart hohe Entschädigungssumme zugesprochen bekommen zu haben. Doch die grundsätzliche Aufarbeitung der Minderleistung der Medien müsste außerhalb der Gerichte stattfinden. Ganz im Sinne Kachelmanns und ganz im Sinne Springers – schließlich kämpft der Konzern ja weiter im Interesse der Öffentlichkeit.

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Jürn Kruse
Ist heute: Redaktionsleiter bei Übermedien und freier Autor. War mal: Leiter des Ressorts tazzwei bei der taz. Davor: Journalistik und Politikwissenschaft in Leipzig studiert. Dazwischen: Gelernt an der Axel Springer Akademie in Berlin.
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2 Kommentare

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  • Schmuddeljournalismus wird in Deutschland nur dann eingedämmt, wenn er richtig Geld kostet. Leider ist der Betrag, der Kachelmann zugesprochen wurde viel zu gering. Aber vielleicht ein Anfang.

     

    Achja: Was sagt eigentlich die ehemalige Feministin Schwarzer zu dem Vorgang?

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Es ist das höchste je in Deutschland ausgesprochene Schmerzesgeld wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch ein Presseorgan. Es darf ruhig mehr sein. Der Ruf von Herrn Kachelmann ist durch vorveruteilende, einseitige, zum Teil schlicht falsche "Berichte" nachhaltig zerstört worden. Mit seriöser Presse hat das nichts zu tun. Mit Pressefreiheit erst recht nichts. Alice Schwarzer hat durch die von ihr mitinszenierte mediale Hinrichtung Kachelmanns ihren Ruf ebenso zerstört wie durch ihre Steuerschummelei. Es wäre Herrn Kachelmann dringend zu wünschen, dass er als Prozessbeobachter in einem möglichen Steuerstrafverfahrens gegen Schwarzer berichten kann.