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Kommentar JugenschutzAlkohol in Kinderhänden

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Minderjährige als Testkäufer für Alkoholika und Gewaltvideos? Warum nicht - schließlich geht es um den Jugendschutz. Und Händler würden ihn so vielleicht ernster nehmen.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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5 Kommentare

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  • HR
    H. Rudolph

    Ich bin bei diesem Thema völlig unsicher. Der Linke "IM"-Reflex setzt auch bei mir ein, aber ist er gerechtfertigt?

     

    Der Staat und seine Institutionen kontrolliert in vielen Zusammenhängen die Einhaltung seiner Vorschriften, seien es Lebensmittelkontrollen, Geschwindigkeitskontrollen oder Fahrkartenkontrollen (die übrigens auch schon mal von 16jährigen Azubis ausgeführt werden).

     

    Frau von der Leyen hat nicht vorgeschlagen, Kinder als Denunzianten auszubilden, die vom Falschparker über den Supermarktbesitzer von nebenan jeden anzeigen sollen, der ihnen auffällt. Der Rahmen ist klar abgesteckt und der Sinn einer solchen Maßnahme selbst Kindergartenkindern verständlich.

     

    Wenn mit diesem Vorgehen besser als mit anderen Mitteln dafür gesorgt werden kann, dass Jugendliche unterhalb der Altersgrenzen nicht an Alkohol, Zigaretten und gewaltverherrlichendes Material gelangen können, dann bin ich dafür.

     

    Mir scheint, dass es jede Menge skrupellose Wirte, Verkäufer und Gameproduzenten gibt, die darauf bauen, dass der Jugendschutz unterwandert wird. Es ist wichtig, denen das Handwerk zu legen.

  • DC
    Dr. Christiane Rohleder

    Die Aufregung ist mir unverständlich. Schließlich geht es nicht darum, Behörden zum Einsatz jugendlicher Testkäufer zu verpflichten, sondern lediglich darum klarzustellen, dass der Einsatz jugendlicher Testkäufer nicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden kann. Wenn man den Schutz Jugendlicher vor bestimmten Dingen will, ist es widersinnig, das einzige Mittel, mit dem ein Verstoß bewiesen werden kann, mit einem Bußgeld zu belegen. Jugendliche, die aus eigenem Interesse dem Jugendschutz unterfallende Dinge kaufen, werden einen Verstoß kaum anzeigen. Ich sehe nicht die Gefahr, dass Jugendliche durch einen Testkauf zur Denunziation erzogen werden. Warum soll man nicht Jugendlichen, die Behörden in ihren Bemühungen zum Jugendschutz unterstützen wollen, die Möglichkeit hierzu zu geben? Gerade die Personen, die gegen diesen Gesetzentwurf wegen der "Denunziation" Sturm laufen, sprechen sich vermutlich sonst gegen neue Strafvorschriften aus - obwohl hier lediglich eine solche eingeschränkt werden sollte.

  • AZ
    A. Z.

    "Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen das Lebensalter zu überprüfen", heißt es in § 2 JuSchG. Im ZWEIFEL, steht da, und deswegen ist, wer Minderjährige als verdeckte Ermittler einsetzt, kein Stück weiter auf dem Weg Richtung Jugendschutz. Wie will man denn einem Händler beweisen, dass er beim Verkauf gezweifelt hat oder doch wenigstens hätte zweifeln müssen? Die Kinder, die man als Schnaps-Spitzel einsetzen müsste, müssten schon sehr jung sein, wenn jeder Zweifel am Zweifel ausgeschlossen werden soll. Und dass Kinder in besonders jungem Alter gar keine gültigen Kaufverträge abschließen können, begrenzt die Glaubwürdigkeit der Übung zusätzlich. Wie ist das eigentlich: Gibt es nicht auch unter den für den Jugendschutz zuständigen Beamten welche, die für ihr Alter zu jung wirken? Wie wäre es denn, wenn die hauptberuflich spionieren würden? Sie können sich ja vom BND dafür bezahlen lassen...

  • C
    christoph

    Ich denke nicht, dass es vertretbar ist, Kinder für Spitzeldienste zu missbrauchen. Fehlt nur noch das ausloben einer Belohnung für Kinder, die ihre Eltern denuzieren.

  • D
    D.Frick

    Wir entwickeln uns immer mehr zum Schnüfflerstaat.

    Dabei rechtfertigt eben NICHT jedes Mittel den Zweck.

    Kinder oder Jugendliche dürfen nicht als Informelle Mitarbeiter missbraucht werden.

    Schließlich müssen sie bereit sein, ggfls. bestimmte Kassenkräfte zu denunzieren.

    Und künftig ist dann niemand mehr im Freundeskreis sicher vor denen.

    Das geht nicht. Keinesfalls.