Kommentar Jugendhilfe: Vorauseilender Gehorsam
Mögliches Unverständnis für hohe Kosten müssen Politik und Träger aushalten. Der Senat sollte sich auf die Seite des Parlaments stellen und abwarten, ob Träger wirklich klagen.
Keine Frage: Im Fall Jeremie wurde mit dem Sozialdatenschutz geschludert. Es war unnötig, dass der Senat die Namen aller Zirkusprojekte bekannt gab – darüber waren einzelne Kinder leicht zu identifizieren. Doch nun folgt die Wende um 180 Grad: Auch unpersonalisierte Basisdaten sollen plötzlich ein Geheimnis sein.
Plausibel ist das nicht. Das Parlament hat auch bisher erfahren, mit welchem Personal und zu welchen Kosten Jugendhilfeträger arbeiten. Hätte dies schon 2004 als Geschäftsgeheimnis gegolten, wäre zum Beispiel nie bekannt geworden, welche dominante Rolle ein privater Sicherheitsdienst in der inzwischen geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße spielte.
Das öffentliche Unverständnis für hohe Kosten müssen Politik und gemeinnützige Träger aushalten. Der Senat handelt hier im vorauseilenden Gehorsam. Er hätte sich stattdessen auf die Seite des Parlaments stellen können und abwarten, ob Träger wirklich klagen.
Vielleicht aber ist diese Auskunftssperre auch dem Senat lieb – weil er Ruhe wünscht. Nur steht ihm dafür das frisch gebackene Transparenzgesetz im Weg. Und auch das Bundesverwaltungsgericht scheint ein Fan von Information zu sein.
Kommentar Jugendhilfe: Vorauseilender Gehorsam
Mögliches Unverständnis für hohe Kosten müssen Politik und Träger aushalten. Der Senat sollte sich auf die Seite des Parlaments stellen und abwarten, ob Träger wirklich klagen.
Keine Frage: Im Fall Jeremie wurde mit dem Sozialdatenschutz geschludert. Es war unnötig, dass der Senat die Namen aller Zirkusprojekte bekannt gab – darüber waren einzelne Kinder leicht zu identifizieren. Doch nun folgt die Wende um 180 Grad: Auch unpersonalisierte Basisdaten sollen plötzlich ein Geheimnis sein.
Plausibel ist das nicht. Das Parlament hat auch bisher erfahren, mit welchem Personal und zu welchen Kosten Jugendhilfeträger arbeiten. Hätte dies schon 2004 als Geschäftsgeheimnis gegolten, wäre zum Beispiel nie bekannt geworden, welche dominante Rolle ein privater Sicherheitsdienst in der inzwischen geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße spielte.
Das öffentliche Unverständnis für hohe Kosten müssen Politik und gemeinnützige Träger aushalten. Der Senat handelt hier im vorauseilenden Gehorsam. Er hätte sich stattdessen auf die Seite des Parlaments stellen können und abwarten, ob Träger wirklich klagen.
Vielleicht aber ist diese Auskunftssperre auch dem Senat lieb – weil er Ruhe wünscht. Nur steht ihm dafür das frisch gebackene Transparenzgesetz im Weg. Und auch das Bundesverwaltungsgericht scheint ein Fan von Information zu sein.
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Kommentar von
Kaija Kutter
Redakteurin taz-Hamburg
Jahrgang 1964, seit 1992 Redakteurin der taz am Standort Hamburg für Bildung und Soziales. Schwerpunkte Schulpolitik, Jugendhilfe, Familienpolitik und Alltagsthemen.
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